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Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlagen des Maßregelvollzuges sind das Strafgesetzbuch (StGB) mit seinen §§ 63 und 64 sowie das Hessische Maßregelvollzugsgesetz:
Auf dieser Internetseite finden Sie das Hessische Maßregelvollzugsgesetz.
Hier wird unterschieden in psychisch kranke und abhängigkeitskranke Rechtsbrecher. Für jede dieser Gruppen gibt es in Hessen spezielle Kliniken an verschiedenen Standorten.

