Suche

Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DKG)

Zielsetzung

Die Fachweiterbildung ‚Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie‘ wird nach aktuell gültiger DKG-Empfehlung umgesetzt.

Sie richtet sich am allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse aus.

In der Fachweiterbildung werden Pflegekräften vertiefte fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen mit besonderen Erkrankungen und in besonderen Problemlagen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermittelt.

Ein erfolgreicher Abschluss führt zur Erweiterung der psychiatrischen Pflegekompetenz.

 

Qualifikation

Erfolgreiche Absolventen der Fachweiterbildung sind befähigt zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen im Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.

Sie verfügen über Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Steuerung pflegerischer Prozesse in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie beziehen Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ihrer Patienten/-innen ebenso wie deren familiäre, soziale, spirituelle und kulturelle Aspekte mit ein. Dabei können sie die entsprechende Komplexität erfassen und häufige Veränderungen bewältigen.

News

Der nächste Kurs startet am 17.09.2024.
Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

 

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fachweiterbildung:

1. Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer über folgende Berufserlaubnis/Berufsbezeichnung verfügt

  • Krankenschwester/-pfleger
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen
  • Altenpfleger/-innen
  • Pflegefachfrauen, Pflegefachmänner

UND

2. Wer nach Erteilung dieser Berufserlaubnis in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im Fachgebiet Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie tätig war.

Eine Zulassung zur Fachweiterbildung bei nicht erfüllten Zulassungsvoraussetzungen ist nicht möglich.

Die Teilnahme an allen Unterrichts-/Seminarteilen und praktischen Übungen sowie der praktischen Weiterbildung ist verpflichtend.

Form und Dauer der Fachweiterbildung

Die Fachweiterbildung findet berufsbegleitend mit theoretischem und praktischem Unterricht sowie mit praktischen Pflicht- und Wahlpflichteinsätzen statt. Sie umfasst 720 Stunden Theorie (davon 25 % in selbstgesteuertem Lernen) und 1800 Stunden praktische Weiterbildung sowie die jeweiligen Prüfungen (schriftlich, mündlich, praktisch).

Theoretische Weiterbildung

Die theoretische Weiterbildung findet nach der aktuell gültigen DKG-Empfehlung in Modulen statt. Für die Fachweiterbildung zur Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DKG) bildet ein Basismodul die Grundlage, das durch fünf Fachmodule ergänzt wird:

  • Basismodul:       Entwicklungen begründet initiieren und gestalten (80 Stunden)  
  • Fachmodul I:      Grundlagen psychiatrischer und psychosomatischer Pflege im Kontext von Geschichte, Ethik, Krankheitsverständnis und Ökonomie begreifen (96 Stunden)
  • Fachmodul II:     Psychiatrisch pflegen im Netzwerk unterschiedlicher Versorgungsstrukturen (140 Stunden)
  • Fachmodul III:    Kommunikation und Interaktion professionell gestalten (128 Stunden)
  • Fachmodul IV:    Sich selbst und andere erfahren (136 Stunden)
  • Fachmodul V:     Professionell handeln in komplexen Pflegesituationen in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (140 Stunden)

Praktische Weiterbildung – Berufspraxis

Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1800 Stunden in mindestens 5 verschiedenen Einsatzbereichen (Beispiele siehe unten).

Die Praxiseinsätze werden unter fachkundiger Praxisanleitung durchgeführt. Die Person, die die Praxisanleitung durchführt, hat selbst eine Fachweiterbildung zur Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie erfolgreich absolviert.

Einsatzbereiche und –zeiten der Fachweiterbildung sind:

Pflichteinsätze:

1. mindestens dreimal 300 Stunden in einem der folgenden Einsatzbereiche:

  • Allgemeine Psychiatrie mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Betten im Maßregelvollzug können entsprechend berücksichtigt werden)
  • Psychosomatik/Psychotherapie
  • Abhängigkeitserkrankungen (Betten im Maßregelvollzug können entsprechend berücksichtigt werden)
  • Gerontopsychiatrie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie

UND

2. Mindestens 300 Stunden in tagesklinischen und/oder psychiatrisch-ambulanten Institutionen

UND

3. Mindestens 300 Stunden in Einsatzbereichen der komplementären Dienste und/oder in psychosozialen Einrichtungen in extramuralen/außerklinischen Institutionen, d.h. im psychiatrischen/psychosomatischen/psychotherapeutischen Kontext.

UND

Wahlpflichteinsatzbereiche:

Die verbleibende Zeit (z.B. 300 Stunden) ist verbindlich auf weitere der vorgenannten psychiatrischen, psychosomatischen, psychotherapeutischen stationären und/oder teilstationären, ambulanten und komplementären Einsatzbereiche/Institutionen zu verteilen.

Einsatzplanung, Beispiel 1:

  • 300 Stunden Allgemeine Psychiatrie
  • 300 Stunden Gerontopsychiatrie
  • 300 Stunden Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • 300 Stunden Psychiatrische Ambulanz
  • 300 Stunden Betreutes Wohnen
  • = 1500 Stunden (Pflichteinsätze)
  • + 300 Stunden Allgemeine Psychiatrie (Wahlpflichteinsatz)

= 1800 Stunden praktische Weiterbildung

Einsatzplanung, Beispiel 2:

  • 300 Stunden Psychosomatik/Psychotherapie
  • 300 Stunden Abhängigkeitserkrankungen
  • 300 Stunden Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • 300 Stunden Psychiatrische Tagesklinik
  • 300 Stunden Stationsäquivalente Behandlung
  • = 1500 Stunden (Pflichteinsätze)
  • + 300 Stunden Gerontopsychiatrie (Wahlpflichteinsatz)

= 1800 Stunden praktische Weiterbildung

Leistungsnachweise

Folgende Leistungsnachweise sind während der Fachweiterbildung zu erbringen:

  • sechs Modulprüfungen (eine Hausarbeit, 3 Klausuren, 2 mündliche Prüfungen)
  • drei praktische Prüfungen in verschiedenen Einsatzbereichen
  • eine praktische und eine mündliche Abschlussprüfung

Alle Leistungsnachweise werden benotet. Aus den jeweiligen Noten der Modulprüfungen, den Noten der drei praktischen Prüfungen, der praktischen Abschlussprüfung und der mündlichen Abschlussprüfung wird eine Gesamtnote (als das arithmetische Mittel) errechnet.

Nach erfolgreich bestandener Fachweiterbildung erhalten die Absolventen ein Zeugnis und eine Urkunde zur Führung der Fachweiterbildungsbezeichnung.

Anmeldung und Bewerbung

Anmeldung und Aufnahmeverfahren

Vitos Mitarbeitende bitten wir vor der Anmeldung Kontakt mit der örtlichen Krankenpflegedirektion aufzunehmen. Diese entscheidet über die Möglichkeit einer Freistellung und Kostenübernahme.

Bitte beachten Sie, dass die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden.

Vor der Aufnahme in die Fachweiterbildung sind die Zugangsvoraussetzungen (s.o.) zu prüfen - folgende Unterlagen sind dazu bei der Vitos Akademie einzureichen:

  1. Lebenslauf
  2. Beglaubigte Kopie des Berufszeugnisses
  3. Beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde)
  4. Nachweis über den Umfang der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit)
  5. Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung vor Fachweiterbildungsbeginn im Fachgebiet Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie

Eine Zulassung zur Fachweiterbildung bei nicht erfüllten Zulassungsvoraussetzungen ist nicht möglich.

7.700 € Vitos Gebühr

8.600 € Gebühr andere

Einrichtungssuche

Auswahl filtern:
Angebotsart:

Es gibt insgesamt 276 Einrichtungen