
Maßregelvollzug vs. Strafvollzug: Was ist der Unterschied?
Interview mit Walter Schmidbauer zur Rolle der forensischen Psychiatrie
© VitosIn der Öffentlichkeit wird häufig über den Strafvollzug gesprochen – aber deutlich seltener über den Maßregelvollzug. Was ist eigentlich dessen Aufgabe? Und wo liegt der Unterschied zum Strafvollzug? – Das erklärt Walter Schmidbauer in diesem Interview. Er ist Experte auf dem Fachgebiet der forensischen Psychiatrie und war von 2013 bis Ende Dezember 2025 Ärztlicher Direktor derVitos Kliniken für forensische Psychiatrie Eltville und Riedstadt.
Was ist der grundlegende Unterschied zwischen einer Justizvollzugsanstalt und dem Maßregelvollzug?
Walter Schmidbauer: Um das zu erklären, muss ich etwas weiter ausholen, denn der Ursprung dieser Unterscheidung reicht mehr als 200 Jahre zurück. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts begann eine Diskussion über die Grenzen der Schuldfähigkeit. Das war eine Folge der Aufklärung, die den Blick auf psychische Erkrankungen grundlegend veränderte. Menschen mit psychischer Erkrankung wurden als medizinische Fälle betrachtet, was dazu führte, dass Mediziner auch in Gerichtsverfahren einbezogen wurden. Das mündete später in einer Gesetzgebung, die zwischen straffällig gewordenen Menschen und straffällig gewordenen psychisch kranken Menschen unterscheidet. Für letztere existiert eine spezielle Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung für straffällig gewordene psychisch kranke Menschen sieht die Unterbringung zum Schutz der Bevölkerung vor erneuten Straftaten im Maßregelvollzug vor. Für schuldfähige Straftäter ist der Strafvollzug in Justizvollzugsanstalten vorgesehen.
Und was ist der Unterschied zwischen den Begriffen „forensische Psychiatrie“ und „Maßregelvollzug“?
Walter Schmidbauer: Der Maßregelvollzug ist der rechtliche Rahmen, in dem psychisch kranke Rechtsbrecher/-innen untergebracht und behandelt werden. Die forensische Psychiatrie ist die Fachdisziplin, die sich um die medizinische und therapeutische Versorgung dieser Menschen kümmert.
Wie entscheidet sich, ob jemand in die Justizvollzugsanstalt oder in den Maßregelvollzug kommt?
Walter Schmidbauer: Die Entscheidung über den Ort der Unterbringung trifft das Gericht im Rahmen des Strafverfahrens. Allerdings werden die Bahnen schon während des Ermittlungsverfahrens gelenkt. Das heißt, in dem Augenblick, in dem ein psychisch auffälliger Mensch eine Straftat begangen hat, wird von der Staatsanwaltschaft ein Gutachten angefordert. Im Verlauf eines Verfahrens kann es durchaus sein, dass der Ermittlungsrichter oder die Kammer, die die Anklageschrift zugelassen hat, noch ein weiteres Gutachten beauftragt und sich entsprechend beraten lässt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Kommt es zu der Entscheidung, dass die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder der Schuldunfähigkeit begangen wurde, wird eine Unterbringung im Maßregelvollzug verordnet. Wenn hingegen festgestellt wird, dass die Tat von einer Person im Zustand der Schuldfähigkeit begangen wurde, wird eine Unterbringung im Justizvollzug angeordnet.
Wie unterscheiden sich die beiden Einrichtungen im Alltag?
Walter Schmidbauer: Eine Klinik für forensische Psychiatrie ist wie ein psychiatrisches Krankenhaus organisiert. Die Patientinnen und Patienten erhalten einen Behandlungsplan, der individuell auf ihre spezifische Störung abgestimmt ist. Dieser Plan umfasst pflegerische, ärztliche und psychotherapeutische Maßnahmen. Zum Behandlungsplan gehören regelmäßige Ergotherapie, Sporttherapie sowie medizinische Behandlungen.
Bei einer Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt, kurz JVA, gibt es im Regelvollzug normalerweise 23 Stunden Einschluss in der Zelle und eine Stunde Freigang im Hof. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der Anstalt zu arbeiten. Für schuldfähige Straftäter in der JVA bestehen deutlich eingeschränkte Möglichkeiten therapeutische Gespräche wahrzunehmen.
Zuletzt noch eine Frage zum Fachbereich der forensischen Psychiatrie: Was macht das Arbeitsfeld für Ärztinnen und Ärzte aus Ihrer Sicht so attraktiv?
Walter Schmidbauer: Die forensische Psychiatrie ist ein ruhiges Arbeitsfeld, das aufgrund der Struktur sehr familienfreundlich gestaltet ist – mit geregelten Arbeitszeiten. „Überraschungen“ finden in der Regel während der Dienstzeit statt. Intellektuell ist das Arbeitsfeld sehr anspruchsvoll und spannend, da es psychiatrische Probleme mit Juristischen verknüpft.
/// Infobox:
Was regelt der Maßregelvollzug?
§ 63 StGB: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
→ Für schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter mit psychischer Erkrankung, z. B. Schizophrenie, paranoide Wahnzustände, affektive Psychosen.
§ 64 StGB: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
→ Für suchtkranke Straftäter mit Therapiebedarf bei gleichzeitigem Strafrest.
Beide Maßnahmen dienen der Sicherung und Besserung von psychisch kranken Straftätern.
Mehr Infos zur forensischen Psychiatrie bei Vitos findest Du hier.

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Riedstadt

Beispielhafte Alltagssituation in der forensischen Psychiatrie

Symbolbild Gutachten

Arbeiten in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Riedstadt
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