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Vitos Übergangseinrichtung Gießen erhält staatliche Anerkennung zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter

Datum:
Fachbereich:
Fachbereichsübergreifend
Gesellschaft:
Vitos Gießen-Marburg gGmbH

Nach Überprüfung des Behandlungskonzeptes und des therapeutischen Angebotes durch das Hessische Sozialministerium erhält die Vitos Übergangseinrichtung für Drogenabhängige, Teil der Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH in der Licher Straße, nun offiziell die staatliche Anerkennung zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Aufgabe der Überganseinrichtung ist die stationäre Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Abhängigkeitssymptomatik von illegalen Drogen. Die Übergangseinrichtung schließt unmittelbar an den körperlichen Entzug an und bietet lebenspraktische Hilfen, bindet in eine Struktur ein und leistet Hilfe zur juristischen und sozialen Klärung.

Es stehen insgesamt 16 Behandlungsplätze zur Verfügung, davon sind 10 Plätze für Klienten des Landessozialamtes Hessen vorgesehen. Die Behandlungs- und Betreuungsdauer ist unterschiedlich (in der Regel drei Monate) und richtet sich nach dem Einzelfall. Als Besonderheit bietet die Übergangseinrichtung Gießen drogenabhängigen Eltern und Frauen eine Aufnahme mit ihren Kindern und ist damit hessenweit die einzige derartige Einrichtung mit einem solchen Angebot.

Für die Anerkennung wurde die Arbeit sowohl in konzeptioneller, personeller als auch in räumlicher Hinsicht überprüft. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Behandlung nach fachlich anerkannten Grundsätzen erfolgt und von Fachpersonal in ausreichender Zahl mit hoher Qualifikation durchgeführt wird. Die Übergangseinrichtung verpflichtet sich ebenso zur Zusammenarbeit mit den Vollstreckungsbehörden und zur Erstellung regelmäßiger Berichte.

Rainer Römer, Leiter der Übergangseinrichtung, betont: „Die Anerkennung sowie die erst kürzlich erfolgreich abgeschlossene KTQ-Zertifizierung sind eine Bestätigung unserer professionellen Arbeit in den letzten Jahren. Auf dieser Basis werden wir auch weiterhin im Sinne unserer Klienten das Konzept weiter entwickeln und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten.“

Die staatliche Anerkennung zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter nach §§ 35, 36 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gilt bis zum 30.04.2016.

Zum Hintergrund:

Bei Vitos Gießen-Marburg behandeln und betreuen etwa 1.150 Mitarbeiter Patienten und Bewohner in verschiedenen Einrichtungen in Gießen und Marburg. Die Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH ist eine von zwölf Gesellschaften der Vitos GmbH, deren Alleingesellschafter der LWV Hessen ist.

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