Vitos Besondere Wohnform Haina
Die Angebote der Vitos Besonderen Wohnform Haina (SGB IX) richten sich an Menschen mit seelischer Behinderung. Die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Haina betreiben
- eine Wohngruppe "An der Wohra" im Ortsteil Haina,
- eine Wohngruppe "Haus Mühlenberg" im Ortsteil Löhlbach sowie
- die Wohngruppenhäuser I und II in Haina.
Wohnorte sind Lebensräume. Sie stehen für Rückzug, Privatsphäre, Ausleben von individuellen Bedürfnissen, für Schutz und Geborgenheit. Diese menschlichen Bedürfnisse werden in den Einrichtungen der Besonderen Wohnformen berücksichtigt. Dabei wird den unterschiedlichen Anforderungen der Klient/-innen Rechnung getragen.
Bei Menschen mit chronisch-rezidivierendem Krankheitsverlauf sind Veränderungen im Hilfebedarf die Regel. Deshalb soll die Hilfe so flexibel organisiert werden, dass Art, Umfang und Ort dem Bedarf entsprechend verändert und die Person in ihrem Lebensumfeld integriert bleiben kann. Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg von Eingliederung, Rehabilitation und Behandlung ist die Berücksichtigung der menschlichen Grundbedürfnisse nach sozialer Verwurzelung durch eine eigene Wohnung und die Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes.
Die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Haina stärken das Recht der Klienten auf eine individuelle Wohnform am Herkunftsort mit dezentralen Wohnangeboten. Besonderen Wert wird darauf gelegt, dass es sich um kleine Wohngemeinschaften handelt. Die stationären Angebote umfassen ausschließlich Einzelzimmer mit eigener Nasszelle. In jeder Wohngruppe befindet sich darüber hinaus eine Küche und ein Gemeinschaftsraum.
Kontakt und Anfahrt
An der Wohra
35114 Haina
Kontakt und Anfahrt
Am Mühlenberg 26
35114 Haina
Kontakt und Anfahrt
Dr.-Otto-Kahm-Straße 1b+c
35114 Haina
Beschütztes Wohnen
öffnen/schliessenDie Schwere der psychiatrischen Erkrankungen oder die Kombination verschiedener psychiatrischer Erkrankungen können dazu führen, dass sich Menschen selbst oder andere gefährden. Um diese Selbst- bzw. Fremdgefährdung zu verhindern, regelt §1906 BGB die zeitlich begrenzte Unterbringung.
Bei einer Unterbringungsmaßnahme gemäß §1906 BGB handelt es sich um eine massiv in die persönlichen Freiheitsrechte eines Klienten eingreifende Maßnahme. Diese gerichtlich verfügte Beschneidung der individuellen Selbstbestimmung führt bei vielen Menschen zu einem Gefühl der Verunsicherung und Hilflosigkeit. Die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste verstehen sich mit ihrem Angebot als Unterstützer dieser Menschen in dieser besonderen Lage.
Bei der Betreuung sind Transparenz und verbindliche mit dem Klienten (und seinem gesetzlichen Betreuer) besprochene Regeln elementar. Dazu zählen Voraussetzungen für Ausgänge, Stufensystem bei Ausgängen, Voraussetzungen für die Aufhebung der Unterbringung. Die Mitarbeiter der Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Haina vermitteln den Menschen mit ihrem Handeln das Gefühl, dass es sich bei der Unterbringung gemäß §1906 BGB nicht um eine „Sackgasse“, sondern um eine „Umleitung“ zu einem selbstbestimmten Leben handelt.
Aus diesem Grund wird für das Angebot auch der Begriff „beschützt“ an Stelle von „geschlossen“ verwendet. Unter dem Begriff des „beschützten Wohnens“ verstehen die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Haina zwar einerseits eine Maßnahme gemäß § 1906 BGB mit den Einschränkungen der persönlichen Freiheit (und somit den Schutz anderer), andererseits soll der Begriff verdeutlichen, dass das Wohnangebot auch einen Schutz und eine Entwicklungsmöglichkeit für den Klienten selbst bietet.
Grundsätzlich bestehen für Klienten im Bereich des beschützten Wohnens die identischen Angebote und Leistungen wie für Klienten in den anderen Leistungsbereichen, allerdings mit einer deutlich erhöhten Betreuungsintensität.