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Ziele und Methoden

Die Basis der stationären Behandlung einer Maßregelvollzugsklinik ist definiert über den primären Auftrag des Gesetzgebers (§ 63 StGB und des Maßregelvollzugsgesetzes).

Dieser verlangt, dass die im Maßregelvollzug untergebrachten psychisch gestörten Menschen dahingehend zu bessern sind, dass von ihnen keine erneuten erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind.

Aus diesem gesetzlichen Behandlungsauftrag leitet sich direkt ab, dass nicht nur die Behandlung der psychischen Störungen ein wesentliches Moment des Behandlungskonzeptes bildet, sondern auch - und in vielen Fällen besonders - die Bearbeitung weiterer kriminogener Faktoren wie Sozialisationsdefizite, Mangel an Empathie und antisoziale Einstellungen Behandlungsschwerpunkte bilden.

Es reicht deshalb nicht, die in der Allgemeinpsychiatrie gängigen Behandlungsformen einfach zu übernehmen.

In der therapeutischen Arbeit mit den Patienten werden nach Möglichkeit kognitiv-behaviorale Programme eingesetzt.

Je nach Indikation sind dies etwa spezifische Straftäterbehandlungsprogramme (R&R), Relapse Prevention, Borderline-Gruppe (DBT), Kognitives Training (IPT) und/oder Suchtgruppen.

Nicht zu unterschätzen ist auch die Basistherapie (Milieutherapie, Soziotherapie), die aus dem Zusammenleben auf der Station, dem Training sozialer Fertigkeiten, Sozialtrainings, Freizeiten usw. besteht.

Behandlungsphasen

Rein formal betrachtet erfolgt die Behandlung in den Kliniken des hessischen Maßregelvollzuges in vier Phasen.

Zunächst kommt jeder Patient auf die Aufnahmestation als erste Stufe der stationären Behandlung. Dort wird eine umfassende biographisch-anamnestische, psychologische, psychiatrische, neurologische sowie allgemeinmedizinische Diagnostik durchgeführt und der Gesamtbehandlungsplan erstellt.

Im regulären Verfahren erfolgt nach Beendigung der Aufnahmediagnostik und nach Eintritt der Rechtskraft die Verlegung auf die Therapiestation, die für die weitere erfolgreiche Behandlung des Patienten am geeignetsten erscheint.

Diese zweite Stufe ist die zeitlich längste im Rahmen der Gesamtbehandlung.

Entlassungsvorbereitung

Die dritte Phase beginnt mit dem Wechsel der Patienten auf die Entlassungsstationen der Klinik. Dort werden die bisherigen Therapieerfolge unter stärkerer Belastung erprobt, die Entlassungsplanung wird konkretisiert.

Forensisch-ambulante Nachsorge

Die ambulante Kriminaltherapie nach der Entlassung aus der stationären Behandlung in der Klinik findet in der Vitos forensisch-psychiatrischen Ambulanz Hessen an den Standorten Haina, Gießen, Schotten, Kassel, Eltville oder Riedstadt statt.

 

Behandlungsplanung

Der Behandlungsrahmen ist auf die Ziele einer Verringerung der Rückfallgefahr, der Entlassung in die Freiheit als realistische Möglichkeit und der Verringerung der Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß ausgerichtet.

Auf der Grundlage der Eingangsdiagnostik wird ein individuell auf die untergebrachte Person zugeschnittener Behandlungsplan entwickelt, der regelmäßig fortgeschrieben wird.

Ein vorläufiger Gesamtbehandlungsplan wird für alle Patienten - unabhängig von der Rechtsgrundlage ihrer Unterbringung - von der Aufnahmestation angelegt.

Bei Vorliegen der Rechtskraft wird der endgültige Gesamtbehandlungsplan erstellt.

Der Gesamtbehandlungsplan ist die Grundlage für die halbjährlich zu erstellenden Behandlungs- und Wiedereingliederungspläne.

 

Kontakt

Ärztliche Direktorin Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen (§ 63 StGB)

Dr. med. Beate Eusterschulte

Telefon:
06 41 ‐ 4 99 50
Fax:
06 41 ‐ 4 99 51 16
E-Mail:
klinik-kfp.giessen(at)vitos-haina.de

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