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Juristentag in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen

Datum:
Fachbereich:
Forensische Psychiatrie
Gesellschaft:
Vitos Haina gGmbH

Expertinnen und Experten bei „Forensisch-psychiatrischem Kolloquium“

Auf Einladung der Ärztlichen Direktorin der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen, Dr. Beate Eusterschulte, trafen sich Strafverteidiger/-innen, Richter/-innen, Staatsanwält/-innen aus allen hessischen Gerichtsbezirken sowie psychiatrische und psychologische Sachverständige zum „Forensisch-psychiatrischen Kolloquium“. Dieses Seminar findet seit Jahrzehnten am Standort Gießen statt und auch in diesem Jahr war die Nachfrage hessenweit groß, weshalb die Teilnehmerzahl erheblich erweitert wurde.

Die Ärztliche Direktorin informierte über die aktuelle Entwicklung im Maßregelvollzug und führte dann in die Themen der Tagung ein, die interdisziplinär von Interesse sind. Ein besonderer Dank galt den externen Referenten.

Im ersten Themenblock wurde der „Hang“ im Sinne des § 66 StGB aus juristischer und psychiatrischer Sicht beleuchtet. Hier erfolgten eine juristische Einführung und ein Überblick über das Thema und die bisherige und aktuelle Rechtsprechung durch Dr. Mirko Schulte, Vorsitzender Richter und Vizepräsident des Landgerichts Hanau.

Im Anschluss beschäftigte sich der Vortrag von Prof. Dr. Jürgen L. Müller, Chefarzt der der Abteilung Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Asklepios Klinik, Professor für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der UMG Göttingen und Leiter des DGPPN-Referats Forensische Psychiatrie, mit der psychiatrischen Begutachtung im Kontext der Sicherungsverwahrung. Der Schwerpunkt lag bei den psychiatrischen Aspekten im Rahmen der Anordnung und Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung.

Es erfolgte eine rege Diskussion mit vielen Fragen und Anmerkungen, die das Interesse der Teilnehmer an diesem Thema deutlich machte.

Im zweiten Themenschwerpunkt ging es um die Besonderheiten der Begutachtung und Unterbringung jugendlicher Rechtsbrecher. Auch für den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gelten die jeweiligen landesrechtlichen Unterbringungsvorschriften für den Maßregelvollzug.

Kai Michel Dronka, Richter am Landgericht Marburg und lange als Jugendrichter am Marburger Amtsgericht tätig, übernahm die juristische Einführung und gab einen Überblick über das Thema.

Im Anschluss stellte Claudia Lutter, stellvertretende Klinikdirektorin der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Marburg und der Vitos jugendforensische Klinik Marburg, die psychiatrischen/psychologischen Aspekte der Beurteilung von Jugendlichen und Heranwachsenden dar. Dabei stellte sie die Vitos jugendforensische Klinik Marburg vor, die einzige kinder- und jugendpsychiatrische Klinik in Hessen, in der jugendliche Maßregelpatienten (in der Regel im Alter von 14 – 18 Jahren) behandelt werden.

Der Themenkomplex verdeutlichte die Therapie im Jugendmaßregelvollzug und deren hohe Multidimensionalität.

Im letzten Themenabschnitt ging es um das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft. Es macht die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher, indem es die bisherigen, teils strengen Voraussetzungen des Transsexuellengesetzes abschafft, stellt aber auch gleichzeitig den Straf- und Maßregelvollzug vor neue Fragen.

Dr. Jannik Rienhoff, Fachanwalt für Strafrecht aus Marburg, stellte das Gesetz vor und berichtete über erste Erfahrungen in der Praxis. Dr. Eusterschulte skizzierte bereits im Maßregelvollzug gemachte Erfahrungen und Schwierigkeiten mit Blick auf den Praxisalltag. Die anschließende Diskussion zeigte, dass sich hier um ein Thema handelt, bei dem noch viele Fragen offen sind.

Der gesamte Praxistag zeigte, dass die Kommunikation zwischen den Beteiligten aller Berufsgruppen wichtig ist und auch in Zukunft regelmäßig weiter geführt werden sollte.

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