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Maßregelvollzug: Neue Station für Spracherwerb und Integration

Datum:
Fachbereich:
Forensische Psychiatrie
Gesellschaft:
Vitos Haina gGmbH

Haina (Kloster) / Hadamar, 24. Mai 2017. Um Maßregelvollzug patientenorientiert und wirtschaftlich betreiben zu können, müssen die Patienten die deutsche Sprache sprechen. Damit Patienten mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen besser behandelt werden können, haben die forensischen Kliniken von Vitos Haina und Vitos Weil-Lahn in Absprache mit der Vitos GmbH und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration das Projekt einer neuen Station mit spezialisiertem Behandlungscharakter initiiert.

In der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar wird eine Spezialstation eingerichtet, in der Patienten mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen behandelt werden.

„Der Schwerpunkt ist die Vermittlung der deutschen Sprache in verschiedenen Formen: Sowohl durch intensiven Unterricht als auch durch praktische Anwendung im klinischen Alltag“, sagt Ralf Wolf, Klinikdirektor der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar. 

Die Station wird in Hadamar angesiedelt. Auf die Spezialstation werden Patienten aus der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina verlegt. Dort gibt es zunehmend Patienten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Die voraussichtliche Verweildauer in Hadamar beträgt ein Jahr. Wenn die Patienten ein gewisses Sprachniveau erlangt haben, werden sie zurück in die Klinik in Haina verlegt, wo sie dann an der Regelbehandlung des Maßregelvollzuges nach § 63 StGB teilnehmen können.

Das Projekt ist auf vier Jahre angelegt und wird wissenschaftlich extern begleitet und evaluiert. Die gemeinsame Leitung obliegt den Klinikdirektoren Dr. Beate Eusterschulte (Vitos Haina) und Ralf Wolf (Vitos Weil-Lahn).

Die Klinik in Hadamar wird durch die Spezialstation zu einer kombinierten Einrichtung. Bislang behandelt sie suchtkranke, straffällige Menschen (verurteilt nach § 64 des Strafgesetzbuches). Die Patienten, die von Haina nach Hadamar verlegt werden, sind als psychisch kranke Straftäter aufgrund einer Verurteilung nach § 63 des Strafgesetzbuches im Maßregelvollzug untergebracht.

„Wir versprechen uns von einem Angebot, das sich auf den Spracherwerb konzentriert, diverse positive Effekte“, sagt Wolf. „Damit versetzen wir Patienten gezielter in die Lage, von der Therapie profitieren zu können. Mit besserer Sprachkompetenz erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Therapie und eine kürzere Verweildauer. Zudem sind gute Sprachkenntnisse die Basis für eine gelingende Integration in die Gesellschaft nach der Entlassung.“

Hintergrund zum Maßregelvollzug

In Hessen sind die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie mit dem Maßregelvollzug beauftragt.

§ 63 StGB: Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer Persönlichkeitsstörung eine Straftat begangen haben, werden von einem Gutachter dahin gehend untersucht, ob sie zum Tatzeitpunkt nicht oder nur vermindert schuldfähig waren. Wenn das der Fall ist, und wenn aufgrund der Erkrankung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, weist sie das Gericht in eine Klinik für forensische Psychiatrie ein. Hier werden ihre Erkrankung ärztlich behandelt und eine sichere Unterbringung gewährleistet.

§ 64 StGB: Suchtkranke Menschen, die straffällig geworden sind und bei denen wegen ihrer Suchterkrankung erheblich Wiederholungstaten zu erwarten sind, werden in forensische Kliniken für Suchtkranke eingewiesen. Voraussetzung ist die nötige Erfolgsaussicht der Suchttherapie.

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