Suche

Video-Besuche im Maßregelvollzug

Datum:
Fachbereich:
Forensische Psychiatrie
Gesellschaft:
Vitos Haina gGmbH

Patienten sollen zusätzliche, digitale Kontaktmöglichkeit dauerhaft nutzen können

In Zeiten des Coronavirus gilt es, Kontakte möglichst einzuschränken, um das Risiko einer Ansteckung zu mindern. Für die Patienten der Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie (KFP) bedeutet das seit Ausbruch der Pandemie: weitgehender Verzicht auf Besuche und Beurlaubungen. Damit sie trotzdem den Kontakt zu Angehörigen und Freunden pflegen können, haben die Kliniken nun Video-Besuche eingeführt. Sie sind seit kurzem in allen fünf hessischen Maßregelvollzugskliniken möglich.

„Wir erleben die Pandemie als Treiber für neue, digitale Angebote. Die Video-Besuche im Maßregelvollzug sind eines davon. Unsere Patienten in den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie sollen sie künftig dauerhaft als zusätzliche Kontaktmöglichkeit nutzen können“, sagt Vitos Geschäftsführer Reinhard Belling.

„Patienten haben ein Recht auf Besuche und soziale Kontakte mit Angehörigen und Freunden“ sagt Dr. Beate Eusterschulte, Ärztliche Direktorin der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina. „Wir freuen uns, dass die modernen digitalen Angebote eine Fortsetzung dieser Kontakte ohne Ansteckungsrisiko für Patienten, Mitarbeiter und Besucher ermöglichen.“

In der Klinik stehen Tablets zur Verfügung, die ausschließlich für diesen Zweck genutzt werden können. Die Patienten können Video-Besuche genau wie reguläre Besuche bei der Klinikleitung beantragen. Mitarbeiter führen mit den Angehörigen vorab ein Gespräch und weisen sie dabei in die Nutzung des Tools und die weiteren Vorgaben ein.

Hintergrund:

Das Land Hessen hat die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie mit dem Maßregelvollzug beauftragt. Die Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina ist die größte Maßregelvollzugseinrichtung in Hessen. Aktuell werden an den Standorten Haina und Gießen rund 427 Patienten therapiert. Dabei handelt es sich um erwachsene Straftäter, die aufgrund einer psychischen Erkrankung von Gerichten nicht zu einer Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verurteilt, sondern nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) in einer Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht wurden. Kernauftrag der Klinik ist neben der Sicherung die Besserung, also die Behandlung der Rechtsbrecher. Grundlage der Sicherung und Besserung der psychisch gestörten Rechtsbrecher ist unter anderem das Hessische Maßregelvollzugsgesetz.

Einrichtungssuche

Auswahl filtern:
Angebotsart:

Es gibt insgesamt 276 Einrichtungen