Was Sie noch wissen sollten
Informationen zur Buchung der Wahlleistungen
Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind (Stichwort Wahlleistung „Arzt“ oder „Unterkunft“).
Patienten mit beamtenrechtlicher Beihilfe sollten zusätzlich mit Ihrer Beihilfestelle klären, welche Eigenanteile oder Selbstbehalte bei der Vereinbarung von Wahlleistungen möglicherweise anfallen. Falls Sie diesen Service ohne entsprechende Versicherung buchen möchten, steht Ihnen dieser selbstverständlich als Selbstzahler zur Verfügung.
Sprechen Sie uns gerne an!
Auf unserer Wahlleistungsstation bieten wir Ihnen auf Wunsch die Wahlleistung „Arzt“ an. Der Abschluss der Wahlleistung „Arzt“ bedeutet für Sie: Zusätzliche ärztliche Betreuung und Therapieplanung durch den Chefarzt sowie regelmäßige Chefarztvisiten.