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Vitos Kurhessen erinnert an den Krankenmord in Hessen

Datum:
Fachbereich:
Fachbereichsübergreifend
Gesellschaft:
Vitos Kurhessen gGmbH

Vitos nimmt den September zum Anlass, um einmal mehr an die Geschichte der Opfer des Krankenmordes unter der nationalsozialistischen Diktatur zu erinnern. In vielen Vitos Einrichtungen wurden zwischen 1934 und 1945 Menschen aufgrund einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung zwangssterilisiert oder ermordet.

„Es ist Vitos ein großes Anliegen, die Erinnerung an die Opfer der sogenannten Euthanasie der Nazis wach zu halten. Sie mahnen uns, mit den Menschen, die sich uns anvertrauen, stets vertrauenswürdig, wertschätzend und verlässlich zu interagieren“, sagt Reinhard Belling, Vitos Konzerngeschäftsführer. 

Im 19. Jahrhundert spezialisierte sich die Landesheilanstalt Merxhausen – ursprünglich  von Landgraf Phillip dem Großmütigen zur Versorgung hilfsbedürftiger Frauen gestiftet - unter Trägerschaft des Bezirksverbandes Kassel auf den Bereich Psychiatrie. Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurde ab 1937 die Zahl der Patientinnen stets erhöht, deren Lebensbedingungen verschlechterten sich drastisch. Viele starben aufgrund gezielter Unterversorgung. Ab 1940 wurden hunderte Frauen nach Hadamar transportiert und dort getötet.

Die Kasseler Komponistin und Kammersängerin Luise Greger wurde aufgrund einer „zunehmenden senilen Seelenstörung“, so der Eintrag in ihrer Krankenakte, im Dezember 1943 in die Psychiatrie nach Merxhausen transportiert. Am 25. Januar 1944 verstarb sie dort, vermutlich infolge von Unterversorgung. Ihr Schicksal ist stellvertretend für das unzähliger Opfer der stillen Euthanasie.

Zum Gedenken daran wird auf dem Gelände von Vitos Kurhessen am
Sonntag, 13. September, 13.30 Uhr, vor dem Klostermuseum in Bad Emstal-Merxhausen eine Tafel enthüllt.
Sie enthält Informationen zu Luise Greger und zur stillen Euthanasie. Die Station ergänzt den Eco-Pfad Friedenspädagogik Bad Emstal.

 

Hintergrundinformationen

Auf den 1. September 1939 datierte Hitler den sogenannten „Euthanasie-Erlass“. In dem Schreiben ermächtigte  er die dazu willigen Ärzte, Menschen zu töten, die nach den Vorstellungen der Nationalsozialisten „Ballastexistenzen“ darstellten. Damit waren Menschen mit einer geistigen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung und psychisch Kranke gemeint, aber auch Menschen, die nicht in das Bild der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ passten wie etwa Obdachlose oder „schwer Erziehbare“. Bis 1941 wurden die Tötungen aufgrund von Meldebögen der damaligen Heime und Heilanstalten von Berlin aus organisiert und in sechs zentralen Tötungsanstalten umgesetzt, unter anderem im hessischen Hadamar. Dort hat heute die hessische Gedenkstätte des Landeswohlfahrtsverband Hessen ihren Sitz.

Ab August 1941 wurde die zentrale Mordaktion eingestellt. Danach kam es zur sogenannten stillen Euthanasie vor Ort in Heimen und psychiatrischen Anstalten, wo Betroffene durch die Lebensbedingungen wie Mangelernährung oder Misshandlungen zu Tode kamen.

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