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Corona: Aktuelle Besuchsregelung

Zugang zur Klinik

Vom 1. März 2023 an gilt:

Für Patienten/-innen in den Sprechstunden und in den MVZ

  • Die FFP2-Maskenpflicht für Patienten/-innen in unseren Sprechstunden und in den MVZ bleibt bestehen
  • keine Testpflicht

Für Besucher und Externe Befugte (z.B. Handwerker, Bewerber, Geschäftspartner)

  • Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher/-innen und Externe bleibt bestehen.
  • keine Testpflicht mehr
  • Es gilt ein Betretungsverbot nach einem positiven Covid-Test für fünf Tage.

Besuchszeiten

  • täglich in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr
  • nur ein Besucher pro Patient im Zimmer 
  • es gilt die FFP2-Maskenpflicht 
  • es gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln 

1. März 2023

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