Corona: Aktuelle Besuchsregelung
Zugang zur Klinik
Vom 1. März 2023 an gilt:
Für Patienten/-innen in den Sprechstunden und in den MVZ
- Die FFP2-Maskenpflicht für Patienten/-innen in unseren Sprechstunden und in den MVZ bleibt bestehen.
- keine Testpflicht
Für Besucher und Externe Befugte (z.B. Handwerker, Bewerber, Geschäftspartner)
- Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher/-innen und Externe bleibt bestehen.
- keine Testpflicht mehr
- Es gilt ein Betretungsverbot nach einem positiven Covid-Test für fünf Tage.
Besuchszeiten
- täglich in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr
- nur ein Besucher pro Patient im Zimmer
- es gilt die FFP2-Maskenpflicht
- es gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln
1. März 2023