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Auf dem Weg in ein straffreies Leben

Patientengruppe bei der Psychoedukation© Vitos
Psychoedukation in der forensischen Psychiatrie

Im Rahmen der Behandlung von Psychosen ist die indikationsbezogene medikamentöse Behandlung häufig Ausgangspunkt für alle weiteren therapeutischen Interventionen. Einen wesentlichen Teil der Behandlung nimmt die Motivierung der Patienten zur Mitarbeit und die Information über die vorliegende psychische Störung und deren Behandlungsmöglichkeiten ein. In der therapeutischen Arbeit mit den Patienten werden nach Möglichkeit kognitiv-behaviorale Programme eingesetzt, da es als empirisch erwiesen gelten kann, dass diese gerade bei straffällig Gewordenen die besten Effekte erzielen.

Dies zeigt sich vor allem an der niedrigeren Rückfallquote der Patienten.

Je nach Indikation sind dies etwa spezifische Straftäterbehandlungsprogramme (R&R), Relapse Prevention, Borderline-Gruppe (DBT), Kognitives Training (IPT) und/oder Suchtgruppen.

Wesentlich ist auch die Basistherapie (Milieutherapie, Soziotherapie), die aus dem Zusammenleben auf der Station, dem Training sozialer Fertigkeiten, Sozialtrainings, Freizeiten usw. besteht.

Draußen leben lernen

Ziel ist nach Möglichkeit die Entlassung der Patienten. Dieser gehen sogenannte Lockerungen voraus. Die Lockerungen werden in einzelnen Stufen gewährt und sind immer an den Therapiefortschritt des jeweiligen Patienten angepasst. Sie beginnen mit begleitetem Ausgang im Klinikgelände und münden über unbegleitete Ausgänge in Außenarbeit und Beurlaubungen. Am Ende der Behandlung steht die sogenannte Dauerbeurlaubung im Zuge der Entlassungsvorbereitung.

Patienten beim Ausgang auf einem gesicherten Klinikgelände© Vitos

Lockerung

Ist eine Therapie erfolgreich und wird der Patient nach einem sorgfältigen Prüfverfahren als nicht mehr gefährlich eingestuft, kann er schrittweise Lockerungen erhalten. Im günstigsten Fall kann der Patient entlassen werden. Ist eine Erkrankung nicht behandelbar und gilt der Patient weiter als gefährlich, so muss er in der Klinik verbleiben.

Aktenstapel im gesicherten Büro einer forensischen Klinik© Vitos

Rechtsgrundlagen

Maßregelvollzug ist Ländersache. Dementsprechend haben die einzelnen Bundesländer eigene Maßregelvollzugsgesetze, die den gesetzlichen Rahmen der Behandlung abstecken – analog dem Strafvollzugsgesetz, das die Grundlage für die Praxis in den Justizvollzugsanstalten bildet und bundesweit gültig ist.

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