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Modellvorhaben nach § 64b SGB V

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt zunächst allgemein die Organisation und Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen sowie den Umfang des Leistungsanspruchs der Versicherten. Unter dem bisherigen relativ starren Vergütungssystem der Krankenhausleistungen ist es nur vereinzelt möglich, die krankheitsspezifischen und individuell wechselnden Bedürfnisse der Patienten angemessen therapeutisch aufzugreifen.

Modellvorhaben nach § 64b SGB V haben zum Ziel, die Versorgung psychisch kranker Menschen weiterzuentwickeln. Hier wird die bestehende Vergütungsform der Krankenhausleistungen aufgebrochen. Stattdessen wird ein struktureller und finanzieller Rahmen für eine individualisierte psychiatrische Behandlung vorgegeben. Auch private Krankenversicherungen können sich ausdrücklich an Modellvorhaben und deren Finanzierung beteiligen.

Modellvorhaben wollen die Patientenversorgung verbessern. Dafür wird die Leistungserbringung sektorenübergreifend ausgerichtet, also über die Grenzen der Sektoren ambulant, tagesklinisch bzw. stationär hinweg. Hierzu zählt auch die komplexe psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld.

Das Vitos Klinikum Riedstadt besteht aus dem Vitos Philippshospital Riedstadt (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie) und der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie). Es setzt seit Januar 2016 ein solches Modellvorhaben nach § 64b SGB V um. Damit ist es bundesweit eines der ersten Modellprojekte und mit insgesamt 274 stationären Betten und 120 Tagesklinikplätzen auch das größte seiner Art. Als eine von wenigen Kliniken schließt dies die Kinder- und Jugendpsychiatrie und fast alle Kostenträger ein.

Das Modellprojekt wird in Kooperation mit der Universität Dresden qualitativ und quantitativ beforscht. Es ist auf acht Jahre angelegt. Neben allen gesetzlichen Krankenkassen in Hessen ist auch die private Krankenversicherung beteiligt.

Ziel ist es, stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) eingehen zu können. Die Behandlung im Modellprojekt orientiert sich an dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Hierdurch kann für einige Patienten ein stationärer Aufenthalt vermieden werden. Denn sie können mithilfe einer täglichen ambulanten Akutbehandlung (AAB) durch eine Krise begleitet werden. Somit ist nach der Behandlung die Reintegration in das soziale Umfeld schneller möglich oder gar unnötig, weil der Patient nie wirklich abwesend war. Ein konstantes Team behandelt den Patienten sowohl stationär, teilstationär, akut-ambulant, ambulant oder auch zu Hause. Das gibt dem Patienten zusätzliche Sicherheit und unterstützt auch seine Gesundung.

Das Modellprojekt verfügt über ein Gesamtbudget. Dessen Volumen entspricht in etwa dem, was bislang auf die Sektoren ambulant und stationär aufgeteilt war. Der Wechsel zwischen den Sektoren war bisher wegen unterschiedlicher Abrechnungssysteme stark reglementiert. Im Modellprojekt können die Ärzte die Behandlung jetzt flexibler auf die sich verändernden Patientenbedürfnisse und den Krankheitsverlauf zuschneiden. Das bietet die große Chance, den stationären Aufenthalt weiter zu verkürzen, die Patienten aber trotzdem so lange wie nötig mit einem konstanten Team behandeln zu können. Für die Behandlung von Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen, auch im akuten Zustand, sind so neue Perspektiven möglich.

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