Wohnen
Die Wohnung wird als Prinzip der Lebensnormalität, als zentraler Ort in den Mittelpunkt gerückt. Sie ist Grundlage für regelmäßige persönliche Beziehungen und Aktivitäten. Sie dient als gesicherter Ruhe- und Rückzugsraum. Die therapeutische Leistung richtet sich am Ziel des selbstständigen Wohnens aus. Das Angebot reicht von intensiven Wohnformen bis zur punktuellen Betreuung in der eigenen Wohnung.
Die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Riedstadt bieten sowohl Betreuung in vorhandenen Wohnungen (Einzelbetreutes Wohnen) als auch Betreuung in Wohngemeinschaften an. Die Betreuungsintensität kann sich ändern, ohne dass damit ein Wohnort- oder Betreuerwechsel verbunden ist. Es werden Wohneinheiten in den Gemeinden geschaffen – mit dem Ziel, eine Teilhabe am Alltag der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die unterschiedlichen Wohnformen im Überblick:
Besondere Wohnform
öffnen/schliessenBei Menschen mit chronisch-rezidivierendem Krankheitsverlauf sind Veränderungen im Teilhabebedarf die Regel. Deshalb soll die Hilfe so flexibel organisiert werden, dass Art, Umfang und Ort entsprechend dem Bedarf verändert werden und die Person in ihrem Lebensumfeld integriert bleiben kann. Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg ist, dass das menschliche Grundbedürfnis nach sozialer Verwurzelung berücksichtigt wird. Das gelingt durch eine eigene Wohnung und die Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes.
Die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Riedstadt stärken das Recht der Klienten auf eine individuelle Wohnform am Herkunftsort mit dezentralen Angeboten. Die stationären Angebote umfassen ausschließlich Einzelzimmer mit eigener Nasszelle. In der Besonderen Wohnform befinden sich darüber hinaus jeweils eigene Küchen sowie Gemeinschaftsräume.
Besondere Wohnformen betreuen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII Menschen mit seelischer Behinderung bzw. Menschen mit einer chronisch-mehrfachen Abhängigkeitserkrankung (CMA), die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in den Kreisen Groß-Gerau bzw. Darmstadt-Dieburg-West hatten.
Wohnverbund
öffnen/schliessenDer Wohnverbund ist als ein virtuelles Wohnheim konzipiert. Die Kerneinheit des Wohnverbundes befindet sich in Mörfelden-Walldorf. Dort stehen 15 Plätze zur Verfügung. Weitere Wohnungen befinden sich zukünftig im umliegenden Wohngebiet.
Der Wohnverbund betreut im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit seelischer Behinderung, die ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in den Landkreisen Groß-Gerau bzw. Darmstadt-Dieburg-West hatten.
Der betreute Personenkreis zeichnet sich durch ein heterogenes Erscheinungsbild der seelischen Behinderung aus. Exemplarisch seien hier genannt:
- Schizophreniforme Störungen
- Affektive Störungen
- Persönlichkeitsstörungen.
Übergangseinrichtung
öffnen/schliessenDie Übergangseinrichtung bietet ein befristetes Betreuungs- und Wohnangebot für drogenabhängige Menschen. Hier haben sie die Möglichkeit, sich über die weitere Planung ihres Lebens klarzuwerden und die erforderlichen Schritte in der Sicherheit einer beschützten drogenfreien Umgebung in Ruhe vorzubereiten. Die Planung erfolgt individuell mit einem Bezugsbetreuer.
Das Angebot richtet sich an Männer ab dem 18 Lebensjahr, bei denen primär eine Abhängigkeit von illegalen Drogen vorliegt. Auch Menschen mit einer psychiatrischen Begleiterkrankung (Doppeldiagnose) werden aufgenommen.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein negatives Drogenscreening sowie ein negativer Atemalkoholtest. Substitution ist in der Übergangseinrichtung in Riedstadt nicht möglich.
Die Mitarbeiter unterstützen Sie bei:
- seelischer und körperlicher Stabilisierung durch Einzel- und Gruppengespräche
- Entwicklung konkreter Perspektiven für eine weitere Behandlung
- Entwicklung einer realistischen Lebensplanung
- Klärung juristischer und sozialrechtlicher Angelegenheiten
- Schuldenregulierung
- Heranführung an einen strukturierten Tagesablauf (Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Freizeit-, Kreativ- und Sportangebote)
- Erlernen neuer Konfliktbewältigungsstrategien
- Erlernen eines konfliktfreien Zusammenlebens in der Gemeinschaft.
Beschütztes Wohnen
öffnen/schliessenDie Schwere der psychiatrischen Erkrankungen oder die Kombination verschiedener psychiatrischer Erkrankungen kann dazu führen, dass Menschen sich selbst oder andere gefährden. Um diese Selbst- bzw. Fremdgefährdung zu verhindern, regelt § 1831 BGB die zeitlich begrenzte Unterbringung.
Bei einer Unterbringungsmaßnahme gemäß § 1831 BGB handelt es sich um eine massiv in die persönlichen Freiheitsrechte eines Klienten eingreifende Maßnahme. Diese gerichtlich verfügte Beschneidung der individuellen Selbstbestimmung führt bei vielen Menschen zu einem Gefühl der Verunsicherung und Hilflosigkeit. Die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste verstehen sich mit ihrem Angebot als Unterstützer dieser Menschen in dieser besonderen Lage.
Bei der Betreuung sind Transparenz und verbindliche Regeln elementar. Diese werden mit dem Klienten (und seinem gesetzlichen Betreuer) besprochen. Dazu zählen Voraussetzungen für Ausgänge, Stufensystem bei Ausgängen, Voraussetzungen für die Aufhebung der Unterbringung. Die Mitarbeiter der Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Riedstadt vermitteln den Menschen mit ihrem Handeln das Gefühl, dass es sich bei der Unterbringung gemäß § 1831 BGB nicht um eine „Sackgasse“, sondern um eine „Umleitung“ zu einem selbstbestimmten Leben handelt.
Aus diesem Grund wird für das Angebot auch der Begriff „beschützt“ anstelle von „geschlossen“ verwendet. Unter dem Begriff des „beschützten Wohnens“ verstehen die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Riedstadt zwar einerseits eine Maßnahme gemäß § 1831 BGB mit den Einschränkungen der persönlichen Freiheit (und somit dem Schutz anderer). Andererseits soll der Begriff verdeutlichen, dass das Wohnangebot auch Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten für den Klienten selbst bedeutet.
Grundsätzlich bestehen für Klienten im Bereich des beschützten Wohnens die gleichen Angebote und Leistungen wie für Klienten in den anderen Leistungsbereichen, allerdings mit einer deutlich erhöhten Betreuungsintensität.
Die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Riedstadt bieten beschütztes Wohnen in folgenden Wohnheimen an:
Ambulant Betreutes Wohnen
öffnen/schliessenDas Betreute Wohnen ist eine ambulante Wohnform für Menschen mit seelischer Behinderung. Die zu betreuenden Personen können hier selbstbestimmt und eigenständig leben. Je nach Wunsch des Klienten bieten die Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste Riedstadt eine Betreuung in kleinen Hausgemeinschaften sowie im betreuten Einzelwohnen an. Das betreute Einzelwohnen ist grundsätzlich nicht ortsgebunden. Voraussetzung für die Aufnahme in das betreute Einzelwohnen ist eine eigene Wohnung bzw. eine feste Adresse, unter der der Klient zu erreichen ist.
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen, bei denen eine psychische Behinderung vorliegt, die vorübergehend oder auf Dauer auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind und die ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau oder im Main-Taunus-Kreis haben. Das Angebot unterstützt den Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Ziel der Betreuung ist die soziale Wiedereingliederung. Das bedeutet, die Klienten zu befähigen, ein eigenständiges Leben außerhalb des betreuten Wohnens zu führen. Die soziale Eingliederung erfolgt in den Bereichen Wohnen, Freizeit und Arbeit (berufliche Rehabilitation).
Für den Bereich Wohnen stehen folgende Ziele im Vordergrund:
- Psychisch kranken Menschen eine Teilnahme am gesellschaftlichen/öffentlichen Leben zu ermöglichen und Obdachlosigkeit zu verhindern
- Herstellen einer tragfähigen Beziehung zwischen Betreuungspersonal und Klient
- Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich, Körperpflege, Organisation eines Haushalts und Umgang mit Geld
- Stärkung der eigenen Persönlichkeit, Erkennen von persönlichen Stärken und Schwächen, Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen
- Frühzeitiges Erkennen, Abfangen und Bewältigen von Krisen
- Vermeidung von Klinikaufenthalten.