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Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Das BTHG schafft mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.

Eckpunkte des BTHG (Auszug):

  • Trennung von Fach- und Wohnleistungen
  • neue Leistungsbegriffe (Befähigung, Begleitung und Übernahme)
  • ICF-basierte Teilhabeplanung zur Ermöglichung der sozialen Teilhabe (ICF = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)
  • Module als Leistungsbausteine der neuen Leistungserbringung
  • wirkungsorientierte Planung und Umsetzung von Maßnahmen
  • Selbstbestimmung und Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes
  • neue Gemeinschaftswohnformen (weg vom Heimcharakter hin zu Individualwohnen)

Aktuell bei Vitos Teilhabe

  • Erfassung von Flächen und Verbrauchswerten
  • Prüfung und Überarbeitung aller Verwaltungsabläufe
  • Erarbeitung von Teilhabeplaninstrumenten
  • Informationsveranstaltungen in allen Regionen der Behindertenhilfe
  • Überarbeitung der Wohn- und Betreuungsverträge
  • Durchführung von Schulungen zu ICF und Teilhabeplanung
  • Festlegung neuer Prozesse (Teilhabeplanung, Wirkungsorientierung)
  • Überarbeitung des Dokumentations- und Abrechnungssystems
  • Etablierung der Selbstversorgung in allen Wohnstätten
  • Umsetzung derLeitsätze zur Steigerung der Lebensqualität in der Behindertenhilfe
  • Abgrenzung Wohn- und Fachleistung
  • Koordination mit den Landkreisen und Städten (Kosten der Unterkunft und Hilfen zum Lebensunterhalt)

Hintergrund

Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Das Gesetz soll

  • die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und
  • die bereits seit 2009 für Deutschland verbindlich geltende UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen.

Mit dem Gesetz wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ hin zu einem „modernen Teilhaberecht“ versprochen.

Die größten sozialpolitischen Veränderungen seit der Einführung der Pflegeversicherung (zumindest für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf) haben mit der Reform der Eingliederungshilfe im Bundesteilhabegesetz ihre gesetzliche Form gefunden. Damit sind wir mit dem BTHG nicht am Ziel, sondern stehen am Anfang.

 

 

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