Aufnahmeverfahren
Aufnahme
Am Anfang einer Begleitung steht die Hilfeplanung. Sie beginnt mit der Erstellung eines Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplans (IBRP) bzw. einer Integrierten Teilhabeplanung (ITP) durch die koordinierenden Bezugspersonen. Das sind in der Regel Mitarbeitende einer gemeindepsychiatrischen Einrichtung, eines Krankenhauses oder des Gesundheitsamts. Der Hilfeplan wird beim Kostenträger eingereicht, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen). Die ITP wird mittelfristig den IBRP ersetzen.
In der sich anschließenden Hilfeplankonferenz besprechen Vertretungen des LWV Hessen, der örtlichen Leistungsanbieter und des Gesundheitsamts mit der betroffenen Person und der koordinierenden Bezugsperson die individuelle Situation und legen eine Zielplanung fest, in der Regel für den Zeitraum eines Jahres. Dafür ist es wichtig, zukünftige Klienten mit ihren Fähigkeiten und Einschränkungen kennenzulernen und deren Situation zu verstehen. Erst dann können die Angebote auf die Persönlichkeit und individuelle Lebenssituation zugeschnitten werden.
Die Hilfeplanung ist ein flexibles Instrument. Das heißt, die festgelegten Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst.
Danach werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel durch Aufnahme der Klientinnen und Klienten in einen unserer Wohnverbünde und in eine Tagesförderstätte. Der Hilfeplan legt auch die weiteren therapeutischen und begleitenden Maßnahmen fest.