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Auf dem Weg in ein sucht- und straffreies Leben

Die Patient/-innen der Therapiestationen leben mit jeweils sieben Personen in Wohngruppen. Diese bestehen aus drei Doppelzimmern und einem Einzelzimmer mit Nasszelle, einer Küche, einem Hauswirtschaftsraum und einem Wohnzimmer. Zu jeder Station gehört ein eigener Außenhof. In den Wohngruppen versorgen sich die Patient/-innen vollständig selbst. Dazu gehören Reinigung, Wäschepflege, Kochen usw. Auf diese Weise trainieren sie nicht nur wichtige lebenspraktische Fähigkeiten, sondern auch ein verantwortliches und sozial angemessenes Verhalten.

Draußen leben lernen

Die Lockerungen werden in einzelnen Stufen gewährt und sind immer an den Therapiefortschritt der jeweiligen Patient/-innen angepasst. Sie beginnen mit begleitetem Ausgang im Klinikgelände und münden über unbegleitete Ausgänge in Außenarbeit und Beurlaubungen. Am Ende der Behandlung steht die sogenannte Dauerbeurlaubung im Zuge der Entlassungsvorbereitung.

Frauenstation

Es gibt nur etwa fünf Prozent Frauen im Maßregelvollzug. Ihr Weg zu einer Straftat im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung unterscheidet sich meist vom dem der männlichen Patienten. Für eine erfolgreiche Therapie der Patientinnen gibt es eine separate Frauenstation mit genderspezifischem Behandlungskonzept.

Station für Spracherwerb und Integration (SPRINT-Station)

Die Grundlage einer erfolgreichen Therapie ist eine gelingende sprachliche Verständigung. Damit psychisch kranke und straffällige Patienten ohne Deutschkenntnisse behandelt werden können, lernen sie in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar zunächst Deutsch.

Arbeitstherapie in der forensichen Klinik in Hadamar

Arbeitstherapie

Sinnvolle Arbeit stärkt das Selbstbewusstsein und Selbst­wertgefühl. Sie dient nicht nur dem Broterwerb, sondern macht auch stolz und zufrieden.

Berg-Lädchen

Im Berg-Lädchen gibt es handgefertigte Artikel aus Stoff, Leder, Ton, Holz, Metall, Naturmaterialien und, und, und…  

Lockerung

Ist eine Therapie erfolgreich und wird der Patient nach einem sorgfältigen Prüfverfahren als nicht mehr gefährlich eingestuft, kann er schrittweise Lockerungen erhalten. Im günstigsten Fall kann der Patient entlassen werden. Ist eine Erkrankung nicht behandelbar und gilt der Patient weiter als gefährlich, so muss er weiterhin in der Klinik sicher untergebracht werden.

Rechtsgrundlagen

Maßregelvollzug ist Ländersache. Dementsprechend haben die einzelnen Bundesländer eigene Maßregelvollzugsgesetze, die den gesetzlichen Rahmen der Behandlung abstecken – analog dem Strafvollzugsgesetz, das die Grundlage für die Praxis in den Justizvollzugsanstalten bildet und bundesweit gültig ist.

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