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An die Opfer denken

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Fachbereich:
Fachbereichsübergreifend
Gesellschaft:
Vitos gGmbH

Kassel, 31. August 2020 – Vitos nimmt den ersten September zum Anlass, um einmal mehr an die Geschichte der Opfer des Krankenmordes unter der nationalsozialistischen Diktatur zu erinnern.

© Vitos
Blick in die Gedenkstätte Hadamar.

Vitos erinnert zum 1. September an den Krankenmord in Hessen

Kassel, 31. August 2020 – Vitos nimmt den ersten September zum Anlass, um einmal mehr an die Geschichte der Opfer des Krankenmordes unter der nationalsozialistischen Diktatur zu erinnern. In vielen Vitos Einrichtungen wurden zwischen 1934 und 1945 Menschen aufgrund einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung zwangssterilisiert oder ermordet.

„Es ist Vitos ein großes Anliegen, die Erinnerung an die Opfer der sogenannten Euthanasie der Nazis wach zu halten. Sie mahnen uns, mit den Menschen, die sich uns anvertrauen, stets vertrauenswürdig, wertschätzend und verlässlich zu interagieren“, sagt Reinhard Belling, Vitos Konzerngeschäftsführer.

Ein exemplarisches Schicksal: Jürgen M.

Jürgen M. wurde im Juli 1939 in Stuttgart geboren. Seine Todesurkunde wurde in Erbach (heute ein Ortsteil von Eltville im Rheingau) ausgestellt. Sie datiert auf Dezember 1941. Der ältere Bruder, Claus M. erinnert sich, dass mit dem jüngsten Familienmitglied mehr Unruhe in die Familie kam. Das Baby schrie und weinte sehr viel. Das erforderte viel elterliche Aufmerksamkeit und Fürsorge.

„Eines Tages im Herbst 1941 – ein genaues Datum ist mir nicht in Erinnerung – standen zwei fremde Menschen in unserem Kinderzimmer und ließen sich von meiner Mutter unseren kleinen Bruder Jürgen aushändigen. Meine Mutter weinte. Das sehe ich noch vor mir. Die Fremden nahmen den kleinen Jungen mit. Meine Mutter erklärte mir, dass er sehr krank sei und in ein Krankenhaus gebracht werden müsse, wo er wieder gesund werden solle.“

Aus der Erinnerung des drei Jahre älteren Bruders wird deutlich, wie die Organisation des Krankenmordes funktionierte: einer Familie wird ein Kind weggenommen, wohin es kommt, bleibt offensichtlich unklar. Die Mutter beruhigt ihre beiden ihr verbliebenen Jungen: der Bruder werde wieder gesund werden. Ob die Eltern das selbst glaubten, ob sie vermuteten oder sogar wussten, welches Schicksal ihr jüngstes Kind erwartete, ist nicht mehr zu klären.

Ein paar Wochen später kommt die Todesnachricht: Jürgen sei an einer Lungenentzündung gestorben – auf dem Eichberg im Rheingau. Der Tod durch Lungenentzündung war eine häufig genutzte Angabe zur Todesursache von Krankenmordopfern. Unzweifelhaft wurde der kleine Jürgen in die „Kinderfachabteilung“ des Eichbergs gebracht, um dort getötet zu werden. Wann genau er ermordet wurde, ist nicht restlos klar, da es keine erhaltene Krankenakte gibt.

Auch die Frage, wo sich seine sterblichen Überreste befinden, ist nicht endgültig geklärt. Den Eltern wurde eine Urne oder ein Sarg überstellt, es fand eine Bestattung auf einem Stuttgarter Friedhof statt. Aufgrund einer im Hessischen Hauptstaatsarchiv vorhandenen Liste mit Daten von im November und Dezember auf dem Eichberg bestatteten Patienten lässt sich allerdings vermuten, dass Jürgen dort begraben wurde.

Claus M. geht davon aus, „dass die Mitarbeiter in der Kinderfachabteilung so perfide waren, meinen Eltern einen Sarg oder eine Urne auszuhändigen, in dem/der nicht enthalten war, was von ihrem Kind nach dem Mord übrig geblieben ist.“

In der Familie wurde nach der Beerdigung dessen, was die Eltern für seine sterblichen Überreste halten mussten, nie mehr über ihn gesprochen. Erst lange nach dem Tod seiner Eltern entschlossen sich Claus M. und seine Ehefrau, den Lebensspuren des Bruders nachzugehen.

Am 9. Juli 2020 wurde in Stuttgart-Feuerbach für Jürgen M. ein Stolperstein verlegt.

 

Hintergrundinformationen

Warum erster September?

Auf den ersten September 1939 datierte Hitler sein – wohl erst im Oktober des gleichen Jahres verfasstes – Schreiben an seinen Begleitarzt und den Leiter der „Kanzlei des Führers“, in dem er die dazu willigen Ärzte ermächtigte, Menschen zu töten, die nach den Vorstellungen der Nationalsozialisten „Ballastexistenzen“ darstellten. Es handelte sich um Menschen mit einer geistigen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung, um Menschen, die psychisch krank waren, aber auch um Menschen, die nicht in das Bild der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ passten: etwa Obdachlose oder „schwer Erziehbare“.

Durch die Datierung entsteht ein Zusammenhang zwischen dem mit dem Überfall auf Polen begonnenen Krieg nach außen und dem „Krieg nach innen“, gerichtet gegen alle, die dem „gesunden Volkskörper“ nicht entsprachen. Der Brief ist auch unter dem Begriff „Euthanasie-Erlass“ bekannt. Das ist irreführend, denn es gab nie eine offizielle gesetzgeberische Legitimierung des Krankenmordes, wohl aber eine funktionierende Verwaltung, die zunächst die Ermordung von in Heimen oder psychiatrischen Krankenhäusern (Heilanstalten) untergebrachten Menschen zentral von Berlin aus organisierte, unterstützt von Ärzten, Pflegern und den Verwaltungsbeamten der jeweiligen „Anstalten“.

Die historische Forschung nannte diese erste Phase des Krankenmordes nach deren Berliner Adresse in der Tiergartenstraße 4 später „Aktion T-4“. Heute erinnert dort eine Informations- und Gedenkstätte an die rund 600.000 Opfer. Man geht von rund 200.000 ermordeten Menschen aus, etwa 400.000 wurden seit 1934 zwangssterilisiert. (Quelle: statista.com, veröffentlicht am 8.4.2020)

Wortlaut des Schreibens

Berlin, 1. Sept. 1939

Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.

Adolf Hitler

Die Organisation des Mordens

Die erste Mordphase (Januar 1940 bis August 1941) wird auch zentrale Euthanasie genannt, weil die Ermordung der Patienten und Bewohner, die aufgrund von Meldebögen aus den damaligen Heimen und Heilanstalten als nicht lebenswert eingestuft worden waren, in sechs zentralen Gasmordanstalten stattfand. Als eine dieser Gasmordanstalten fungierte die Heilanstalt Hadamar. Dort hat heute die zentrale hessische Gedenkstätte ihren Sitz, die der Landeswohlfahrtsverband Hessen betreibt. Die Mordopfer wurden in den „grauen Bussen“ oft über eine Zwischenstation in eine nahe gelegene Heilanstalt in die Gasmordanstalten gebracht.

Im August 1941 beendeten die Nationalsozialisten auf öffentlichen Druck insbesondere durch Vertreter der katholischen Kirche die zentrale Mordaktion. Doch das Morden ging weiter: es fand jetzt nicht mehr an zentralen Orten statt, sondern vor Ort in den jeweiligen Heimen oder psychiatrischen Heilanstalten. In Hessen waren insbesondere vier der heute zu Vitos gehörenden psychiatrischen Zentren dezentrale Mordorte: die Landesheilanstalten Eichberg bei Eltville (heute Vitos Rheingau), Hadamar und Weilmünster (heute Vitos Weil-Lahn) sowie die Heil- und Erziehungsanstalt Kalmenhof in Idstein (heute Vitos Teilhabe).

Auch Kinder und Jugendliche wurden Mordopfer des nationalsozialistischen Regimes: Insgesamt geht man von etwa 25.000 getöteten Minderjährigen aus, rund 5.000 davon wurden in sogenannten Kinderfachabteilungen – speziellen Stationen innerhalb psychiatrischer Heilanstalten – getötet.

 

 

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