Der Einladung der Ärztlichen Direktorin der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen, Dr. Beate Eusterschulte, folgend trafen sich Strafverteidiger/-innen, Richter/-innen, Staatsanwält/-innen aus allen hessischen Gerichtsbezirken sowie psychiatrische und psychologische Sachverständige zum „Forensisch-psychiatrischen Kolloquium“. Dieses Seminar findet seit Jahrzehnten am Standort Gießen statt und auch in diesem Jahr war die Nachfrage hessenweit groß.
Die Ärztliche Direktorin informierte zunächst im Rahmen der Begrüßung über die aktuelle Entwicklung im Maßregelvollzug, die baulichen Erweiterungen der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen und die Entwicklung der Belegungszahlen. Die Inhalte der diesjährigen Tagung richteten sich nach Themen, die interdisziplinär von Interesse sind.
Dr. Thomas Wolf, Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg i.R., behandelte im Rahmen seines Leitvortrags die Fragestellung „Was braucht der Richter vom Sachverständigen?“. Dr. Stefan Möller, Leitender Arzt der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen, und Dr. Beate Eusterschulte gaben in Folgereferaten weiterführende Erläuterungen zu Schizophrenie, organischen und drogeninduzierten Psychosen sowie schizoaffektiven und wahnhaften Störungen. Angesprochen wurden auch mögliche differentialdiagnostische Fehler im Hinblick auf die Zuordnung zu den verschiedenen Störungsbildern sowie die Erläuterung der Prüfung des Schweregrades und der dreistufigen Prüfung im Rahmen des § 20 StGB. Hierauf folgte eine rege Diskussion mit Fragen und Fallbeispielen aus dem Zuhörerkreis.
Im zweiten Themenschwerpunkt referierten Dr. Thomas Wolf aus der Perspektive des Gerichts und Sebastian Kötter, Leitender Psychologe der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen, aus der Perspektive des forensischen Sachverständigen zur Frage der Aussetzung der psychiatrischen Unterbringung zur Bewährung zugleich mit der Anordnung gem. § 67b StGB. Ausführlich angesprochen wurde hier durch die Ausländerbeauftragte der Klinik, Marita Henderson, die Möglichkeit der Entlassung ausländischer Patienten auf Bewährung in die Herkunftsländer, aus dem Behandlungsverlauf oder direkt aus der Hauptverhandlung.
Zu dem weiteren Themenschwerpunkt, der sich auf die Reform des § 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) und die hieraus erwachsenden Konsequenzen für die Praxis bezog, berichtete die Ärztliche Direktorin der Vitos Klink für forensische Psychiatrie Hadamar,Sandra Manegold, zu den ersten Änderungen bei Kerndaten und den Veränderungen im Klinikalltag.
Ein weiterer Beitrag von Eva Janzen, Leitende Ärztin in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen, beschäftigte sich mit grundsätzlichen Änderungen der ICD-11 im Vergleich zur ICD-10 (Neukonzeption und diagnostische Kriterien) sowie den genauso kritischen wie ungeklärten Auswirkungen (z.B. Übertragbarkeit der Schweregradbeurteilung aus dem klinischen in den juristischen Kontext) auf die forensische Praxis.
Es war erneut Konsens, dass die Kommunikation zwischen den Beteiligten essentiell ist, was sowohl während der Veranstaltung als auch bei der Schlussdiskussion durch die Teilnehmenden und die Mitarbeitenden der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen deutlich zum Ausdruck gebracht wurde.