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Junge Gesundheits- und Krankenpfleger: Prävention wird wichtiger

Datum:
Fachbereich:
Fachbereichsübergreifend
Gesellschaft:
Vitos gGmbH

Sieben Frauen und drei Männer im Alter zwischen 20 und 44 Jahren haben im Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP) Hochtaunus in der Gesundheits- und Krankenpflege ihre Prüfung absolviert. Nach einer dreijährigen Ausbildungszeit unter anderem im Waldkrankenhaus Köppern, in der gerontopsychiatrischen Tagesstätte Haus Bornberg und in der Frankfurter Klinik Bamberger Hof nahmen die Nachwuchspflegekräfte mit dem mündlichen Prüfungsabschnitt im September die letzte Hürde. Das Examen fand zum zweiten Mal nach den Vorgaben des neuen Krankenpflegegesetzes statt, das eine ganzheitliche Erfassung und Bewertung praxisnaher Fallbeispiele vorsieht.

Erleichterung nach erfolgreichem Examen: Azubis und Team der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des ZSP Hochtaunus (Foto: Dieter Becker)

„Die im Jahr 2003 in Kraft getretenen Bestimmungen räumen der theoretischen Ausbildung ein größeres Gewicht ein und stärken den Präventionsgedanken“, nannte Thomas Beßen, der Leiter der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, die wesentlichen Vorteile der geltenden Gesetzgebung. Die wesentlichen Unterschiede zu den bisherigen Bestimmungen liegen vor allem im stärkeren Praxisbezug und der Zunahme von theoretischen Unterrichtseinheiten. Während die Auszubildenden zuvor noch 1.600 Stunden lang die Schulbank drücken mussten, stieg diese Zahl nach der Gesetzesreform um zusätzliche 500 Stunden an. Der Unterrichtet beinhaltet unter anderem die Wissensgebiete Gesundheits- und Krankenpflege, Pflege- und Gesundheitswissenschaften, pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin, Geistes- und Sozialwissenschaften und pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft. Nahezu unverändert sind dagegen die Modalitäten für die praktische Prüfung geblieben, bei der die Nachwuchskräfte ihre Fähigkeiten in somatischen oder psychiatrischen Krankenhäusern unter Beweis stellten.

Nach den schriftlichen und praktischen Examina ging es in den mündlichen Prüfungen darum, die Themenschwerpunkte „Professionelles Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen“ sowie „Teamorientiert bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken“ überzeugend darzustellen. Eine dritte Fragestellung widmete sich einem weiteren Problemkomplex, nämlich der fachkundigen Gewährleistung von Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen. Die Aufgabe beschäftigte sich gezielt mit der Bewältigung vital bedrohlicher Situationen, zu denen unter anderem Krankheiten, Unfälle oder Behinderungen zählen. Außerdem mussten die Prüflinge Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge benennen und aufzeigen, wie zur Erhaltung, Förderung oder Wiederherstellung von Gesundheit beigetragen werden kann. Die Überleitung des Kranken in andere Einrichtungen und die Beratung von Bezugspersonen sowie deren Integration in das Pflegehandeln komplettierten schließlich den Fragenkatalog.

Den jungen Absolventen wurde vom Regierungspräsidium die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Krankenpfleger“ verliehen, die sie zur Ausübung des Berufes in allen Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege in der Europäischen Union berechtigt. Gesundheits- und Krankenpfleger seien inzwischen weit mehr als nur „medizinisches Hilfspersonal“, sondern mehr denn je mitverantwortlich bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten, betonte Beßen. Nach Angaben der Gesundheits- und Krankenpflegeschule ergaben die Examina einen Notendurchschnitt von 2,1.

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