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Seminar: Geschlechtsdysphorie, Transidentität, Transsexualität

Datum:
Gesellschaft:
Vitos Haina gGmbH

Dr. med. Wilhelm F. Preuss (Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Arzt für Psychotherapeutische Medizin. Gender-Spezialist und Sexualtherapeut am Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.)

Dr. Preuss schlug eingangs einen Bogen von den Anfängen der psychiatrischen und psychologischen Auseinandersetzungen mit dieser Thematik zur „Neuzeit“ und erläuterte die verschiedenen Begriffe.

Der Begriff "Geschlechtsinkongruenz" (Transsexualität, Transidentität oder Transgender) bezeichnet den Zustand, in dem die empfundene Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Die Betroffenen haben das Gefühl, "im falschen Körper gefangen" zu sein. Häufig betrifft dies nicht den gesamten Körper, der als "falsch" erlebt wird, sondern bestimmte Merkmale, die nicht mit dem Erleben der Geschlechtszugehörigkeit übereinstimmen. Die dauerhafte Gewissheit, sich dem biologisch anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen, die Ablehnung der mit dem biologischen Geschlecht verbundenen Rollenerwartungen und der drängende Wunsch, sozial und juristisch anerkannt im gewünschten Geschlecht zu leben, kennzeichnen die Geschlechtsinkongruenz und erklären den enormen Leidensdruck, der auch als Geschlechtsdysphorie („gender dysphoria") bezeichnet wird.

Transidentität/Transsexualität gehört zurzeit immer noch zur Gruppe der "Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen" nach ICD-10 F64.0. Dies wird sich aber mit der ICD-11 zur "Geschlechtlichen Nichtübereinstimmung" (Geschlechtsinkongruenz) ändern. Diese Zuordnung liegt erstmals außerhalb des Bereichs der psychischen Störungen.

Diese Änderungen spiegeln sich auch in der Gesetzgebung wider. Das seit 1980 in Deutschland geltende „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" - das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) wird ersetzt durch das aktuell am Seminartag verabschiedete „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG). Mit seinen Ausführungen korrigierte der Referent einige weit verbreitete Fehlinformationen zu den Vorschriften dieses Gesetzes.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden im Rahmen von Fallvorstellungen Diagnosen und Verläufe bei Patienten der Klinik supervidiert.

Wie in vergangenen Jahren wird diese Veranstaltung als reine Supervisionsveranstaltung weiterhin regelmäßig durchgeführt.

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