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Ihre Rechte in Kliniken für Psychosomatik, Neurologie, Orthopädie

Was Sie über Ihre Rechte wissen sollten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

eine Erkrankung bedeutet für Sie als Betroffene und Ihre Angehörigen manchmal eine große Herausforderung, wenn eine stationäre Behandlung unvermeidbar ist.

Der stationäre Aufenthalt ist oft mit Unsicherheiten verbunden: Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wo bekomme ich Unterstützung und Hilfe?

Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihre Rechte als Patient/-in.

Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, sprechen Sie gerne Ihr Klinikteam an.

Ihre Rechte und Pflichten

Gesetzliche Grundlagen

Die Rechte von Patientinnen und Patienten stehen über das Patientenrechtegesetz auf einer klaren gesetzlichen Grundlage.

Informations- und Aufklärungspflichten

Sie haben das Recht, umfassend über alles aufgeklärt zu werden, was für Ihre Behandlung wichtig ist: Diagnose, gesundheitliche Entwicklung und therapeutische Schritte. Umfassend bedeutet: Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen.

Alle Informationen über Ihre Person werden vertraulich behandelt. Wir unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten.

Behandlungsvertrag

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde um einen Abschnitt ergänzt, der Regelungen über den medizinischen Behandlungsvertrag und die Rechte und Pflichten im Rahmen der Behandlung enthält.

Patientenakte und Einsichtsrecht

Ihre Behandlung wird dokumentiert. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und Kopien davon anzufertigen.

Behandlung und Unterbringung

Informieren Sie uns, wenn Sie eine Patientenverfügung haben. Unsere Ärztinnen und Ärzte müssen sich an die darin getroffenen Vereinbarungen halten.

Behandlungsfehler

Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Behandlerin/ein Behandler unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet ist, eigene Behandlungsfehler zuzugeben und die Behandlungsfehler anderer Behandler/-innen offenzulegen.

Unsere Pflichten

Dokumentation

Wir sind dazu verpflichtet, die Patientenakte sorgfältig und vollständig zu führen. Sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände sind zeitnah zu dokumentieren.

Hilfe und Unterstützung

Qualitätsmanagement/Beschwerdestelle der Klinik

Jede Vitos Gesellschaft hat eine Abteilung für Qualitäts- und Verbesserungsmanagement. Informationen dazu finden Sie auf den Stationen. Gerne können Sie sich mit Ihren Beschwerden, Verbesserungsvorschlägen und gerne auch Lob an uns wenden.

Unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsstelle

In Hessen bieten die meisten Landkreise eine unabhängige Beschwerdestelle an. Die Übersicht dieser Stellen finden Sie auf der Internetseite vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Auf Anfrage stellen wir Ihnen diese Liste gerne zur Verfügung.

Patientenfürsprecher/-innen

Die Landkreise berufen für ihre Krankenhäuser und Kliniken in ihrem Landkreis unabhängige Patientenfürsprecher/-innen. Diese bieten Sprechstunde in der Klinik an. Informationen zu den Sprechstunden und Kontaktdaten finden Sie auf den Stationen.

Schriftliche Beschwerde an den Hessischen Landtag

Schlossplatz 1-3, 65283 Wiesbaden, Fax 0611 - 35 04 59
Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags nimmt Ihre Beschwerden über Behörden und deren Entscheidungen entgegen. Ihre Beschwerde müssen Sie schriftlich einreichen.

Hier erfahren Sie mehr über die Orthopädie, die Neurologie und die Psychosomatik bei Vitos.

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