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Zugangswege

Kostenträger der Vitos begleitenden psychiatrischen Dienste ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und/oder der örtliche Sozialhilfeträger. Um dem individuellen Bedarf des Klienten gerecht zu werden, wird zu Beginn ein Hilfeplan erstellt. Diesen reicht Vitos beim Kostenträger ein. Eine koordinierende Bezugsperson erstellt diesen Hilfeplan zusammen mit den Klienten. Die Bezugsperson ist in der Regel ein Mitarbeiter der begleitenden psychiatrischen Dienste. Nachdem der Hilfeplan beim Kostenträger eingereicht wurde, wird der Klient in die Hilfeplankonferenz eingeladen. An diesem Gespräch sind regelmäßig auch Vertreter anderer Institutionen oder des Gesundheitsamtes beteiligt. Gemeinsam mit dem Klienten besprechen sie die in Frage kommenden Angebote und legen fest, welche für ihn und seine individuelle Lebenssituation am besten passen.

Durch das Bundesteilhabegesetz wird die Hilfeplanung von der Teilhabeplanung abgelöst. Diese geht noch stärker auf die individuellen Bedarfe des Klienten ein. Der Fachdienst des LWV erstellt die Teilhabeplanung zusammen mit dem Klienten. Zusammen mit den Vitos begleitenden psychiatrischen Diensten stellt der Fachdienst ein Angebot zusammen, das auf die Bedarfe des Klienten zugeschnitten ist. Vitos richtet das Angebot entsprechend auf die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes aus.

Die Teilhabeplanung ist ein flexibles Instrument. Das heißt, die festgelegten Maßnahmen werden einmal im Jahr überprüft und der aktuellen Situation angepasst.

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