Werkstattrat
Der Werkstattrat besteht seit 2017 und hat 8 Haupt- und Ersatzmitglieder. Der Werkstattrat arbeiter nach der Geschäftsordnung und der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Die Mitglieder treffen sich alle zwei Monate zur Besprechung und informieren die Beschäftigten in Abteilungsgesprächen, Infoblättern und Werkstattversammlungen.