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Zwangsmaßnahmen

In der Erwachsenenpsychiatrie dürfen psychisch kranke Patienten – unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen – auch gegen ihren Willen behandelt werden. Zwangsmaßnahmen sind immer das letzte Mittel der Wahl und werden nur dann eingesetzt, wenn alle anderen Behandlungsformen keinen Erfolg hatten. Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen ist in den meisten Fällen einmalig und immer zeitlich befristet.

Wenn ein Patient gegen seinen Willen behandelt wird, stellt das einen Eingriff in seine Grundrechte dar. Der Gesetzgeber erlaubt Zwangsmaßnahmen deshalb nur unter ganz bestimmten Umständen, zum Beispiel dann, wenn ein Patient sich oder andere erheblich verletzen könnte. Die Zwangsmaßnahmen müssen immer ärztlich angeordnet und richterlich genehmigt werden – in Ausnahmefällen kann dies auch im Nachhinein geschehen („rechtfertigender Notstand“).   

Für Patienten können Zwangsmaßnahmen mitunter traumatisierend sein. Ihre Folgen müssen dementsprechend aufgearbeitet und behandelt werden. Auch für die Mitarbeiter der Vitos Kliniken ist es belastend, wenn sie gegen den Willen der Patienten handeln müssen.

Wann spricht man von einer Zwangsmaßnahme? Wann kann es zur Anwendung einer solchen Maßnahme kommen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was passiert mit dem Patienten genau? - Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.     

Isolierte Unterbringung

Was ist eine isolierte Unterbringung?

Bei einer Isolierung hält sich der Patient alleine in einem abgeschlossenen Raum auf. In der Regel handelt es sich hierbei um ein spezielles Therapiezimmer, in dem es zum Beispiel ein Sichtfenster gibt. Es kann erforderlich sein, vorübergehend Gegenstände aus dem Zimmer zu entfernen, die ein Verletzungsrisiko bieten. Der Patient kann während der isolierten Unterbringung jederzeit Kontakt zu einer betreuenden Person aufnehmen, also zu einem Arzt, einer Pflegekraft oder einem Psychologen. Die Maßnahme ist zeitlich befristet – die isolierte Unterbringung muss so kurz wie möglich ausfallen. Sie muss ärztlich angeordnet werden.

Wann wird eine solche Maßnahme angewendet?

Die isolierte Unterbringung kann notwendig werden, wenn Patienten sehr erregt, wütend oder ärgerlich sind und ihr Verhalten zu einer Fremd- oder Eigengefährdung führen kann. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn alle anderen Betreuungs- und Behandlungsformen keinen Erfolg hatten oder noch belastender für den Patienten wären.

Wo liegt der Unterschied zur Time-out-Maßnahme?

Wenn ein Patient sehr erregt oder wütend ist, kann ein Time out (aus dem Englischen: Auszeit) dazu beitragen, dass er sich wieder beruhigt. Time out bedeutet, dass sich der Patient zurückzieht. Er bleibt dann für eine bestimmte Zeit alleine in einem Zimmer, in der Regel in seinem Patientenzimmer. Der Raum bleibt dabei unverschlossen. Eine Time-out-Maßnahme wird mit dem Patienten besprochen und abgestimmt. Im Gegensatz zu einer isolierten Unterbringung handelt sich also um eine Maßnahme, die im Einverständnis mit dem Patienten stattfindet.

Fixierung

Was ist eine Fixierung?

Eine Fixierung ist eine Notfallmaßnahme. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn die akute Gefahr besteht, dass ein Patient sich oder andere gefährdet - und wenn diese Eigen- oder Fremdgefährdung nicht mit anderen Mitteln abgewendet werden kann. Die Fixierung kommt nur bei Patienten in Frage, deren Willensfähigkeit auf Grund ihrer psychischen Erkrankung stark eingeschränkt ist.

Die Fixierung geschieht mittels Gurten oder Manschetten, die beispielsweise an Armen, Beinen oder am Bauch angelegt werden können. Neben der Fixierung am Patientenbett gibt es beispielsweise in der Gerontopsychiatrie auch die Fixierung am Stuhl, die Stürzen des Patienten vorbeugen soll.

Eine Fixierung muss ärztlich angeordnet werden. Außerdem ist die Zustimmung des zuständigen Betreuungsgerichts erforderlich – auch dann, wenn der Patient bereits mit gerichtlicher Genehmigung in einer Vitos Klinik behandelt wird.  

Es ist davon auszugehen, dass Patienten eine Fixierung als belastend, übergriffig und mitunter traumatisierend erleben. Bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen kann es sogar vorkommen, dass Patienten sich in akuter Lebensgefahr wähnen. Die Folgen einer Fixierung können für den Patienten also gravierend sein und müssen dann entsprechend besprochen, aufgearbeitet und behandelt werden.

Wann kann es zu einer Fixierung kommen?

Ein Patient darf nur dann fixiert werden, wenn die akute Gefahr besteht, dass er sich oder andere gefährden könnte. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Patient wild um sich schlägt. Oder wenn er sich, andere Patienten oder Mitarbeiter verletzt oder dies akut androht. Die Fixierung dient dann seinem eigenen Schutz oder dem Schutz anderer Personen.

Wie ist der Ablauf einer Fixierung?

Eine Fixierung wird nur dann vorgenommen, wenn bei akuter Gefahr andere Formen der Behandlung nicht weitergeholfen haben. Die Mitarbeiter haben dann beispielsweise bereits versucht, mittels Gesprächstechniken aus der Krisenintervention auf den Patienten einzuwirken oder ihn zur Einnahme beruhigender Medikamente zu bewegen.

Wenn es zu einer nicht mehr beherrschbaren, gefährlichen Situation kommt und andere Behandlungsmethoden keinen Erfolg zeigen, kann ein Mitarbeiter Alarm auslösen. Ein Arzt kann dann eine Fixierung des Patienten anordnen. Mehrere Mitarbeiter fixieren den Patienten gemeinsam. Sie verwenden dabei speziell geschulte, professionelle Techniken, um den Patienten möglichst schmerzfrei und gefahrlos fixieren zu können. Während der Patient fixiert ist, hält sich immer eine Pflegekraft, ein Arzt oder Psychologe in unmittelbarer Nähe auf. Der Patient kann jederzeit Kontakt zu dieser betreuenden Person aufnehmen.

Sobald von dem Patienten keine Gefahr mehr ausgeht, muss die Fixierung beendet werden. Üblicherweise lockern die Mitarbeiter die Fixierung zunächst schrittweise, um zu prüfen, wie der Patient darauf reagiert.

Wie wird der Patient während der Fixierung betreut?

Während einer Fixierung hat der Patient ständig die Möglichkeit, mit einer Pflegekraft, einem Arzt oder Therapeuten persönlich Kontakt aufzunehmen. Sie halten sich im selben räumlichen Umfeld auf, der Patient wird also nicht allein gelassen. Diese sogenannte Intensivbetreuung dient nicht nur der Überwachung des Patienten, sondern auch der Deeskalation – durch ein verlässliches Beziehungs- und Gesprächsangebot. Als therapeutische Maßnahme soll sie zudem dazu beitragen, die Auswirkungen der Zwangsmaßnahme abzumildern. 

Zwangsmedikation

Was ist eine Zwangsmedikation?

Eine Zwangsmedikation ist eine Notfallmaßnahme, bei der einem psychisch kranken Patienten gegen seinen Willen Medikamente verabreicht werden. Sie muss ärztlich angeordnet und richterlich genehmigt werden. Wenn Gefahr im Verzug ist, kann sie auch ohne vorherige richterliche Genehmigung vorgenommen werden. Diese Anwendung einer Zwangsmedikation ist in der Regel einmalig.    

Außerdem kann die Zwangsmedikation bei sehr schwer kranken Patienten zur Behandlung notwendig sein. Für die Zwangsmedikation sind dann ein ärztliches Gutachten und eine richterliche Anordnung notwendig. Es wird in diesem Fall gründlich abgewogen, welche Folgen es haben würde, die Zwangsmedikation als medizinisch gerechtfertigte Therapie zu unterlassen.

Wann kann es zu einer Zwangsmedikation kommen?

Sie kann notwendig werden, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben des Patienten, seiner Mitpatienten, Angehörigen oder Mitarbeitern der Klinik besteht. Meist handelt es sich um Patienten, die an einer psychotischen Erkrankung leiden und sich in einem Erregungszustand befinden, der zu einer akuten Fremd- oder Eigengefährdung führen könnte.

Wie ist der Ablauf einer Zwangsmedikation?

Wenn die akute Gefahr besteht, dass der Patient sich oder andere erheblich verletzt, kann ein Arzt dem Patienten auch gegen seinen Willen Medikamente verabreichen. Üblicherweise verwendet der Arzt dabei akut wirksame Präparate wie Antipsychotika oder Tranquilizer. Diese Medikamente bewirken idealerweise einen Rückgang der psychotischen Symptome, der Stimmungsschwankungen, der psychomotorischen Erregung sowie der damit verbundenen Ängste.

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