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Kernaufgabe und Klientel

Primäre Aufgabe der Ambulanz (FIA-Funktion; forensische Institutsambulanz) ist die Nachbetreuung bedingt entlassener, ehemaliger Patienten des hessischen Maßregelvollzuges für psychisch kranke Rechtsbrecher (§ 63 StGB). Die Vitos forensisch-psychiatrische Ambulanz Hessen ist spezialisiert darauf,

  • individuelle Risiken einzuschätzen,
  • sie zu beurteilen und zu bewerten,
  • ein suffizientes Risikomanagement bei psychisch kranken oder gestörten Menschen mit und ohne forensisch relevantem Hintergrund zu führen.

Im Rahmen der genuinen Aufgabe der Fachambulanz erfolgt die Nachbetreuung der gemäß
§ 67d StGB aus dem stationären Maßregelvollzug Hessens entlassenen, psychisch kranken Patienten

  • in der Zeit der Führungsaufsicht oder
  • einer nach § 68c StGB angeordneten unbefristeten Führungsaufsicht.

Auf Grund der Gesetzeslage des Landes betreut die Ambulanz zudem Patienten gemeinsam mit dem stationären Maßregelvollzug, die gemäß § 9 HessMRVollzG zum Zweck der Erprobung einer bedingten Entlassung für die Dauer von sechs bis höchstens acht Monaten aus dem stationären Vollzug beurlaubt sind – die sogenannten Entlassungsurlauber.

Außerdem können Probanden betreut werden, die zuvor nicht stationär behandelt waren, im Rahmen einer Hauptverhandlung eine Maßregel nach § 63 StGB erhielten, die zugleich mit ihrer Anordnung unter Auflagen und Weisungen zur Bewährung ausgesetzt wurde (§ 67b StGB).

Für bedingt entlassene, ehemaliger Patienten des 63er-Maßregelvollzuges anderer Bundesländer, die in Hessen nachbetreut werden sollen, gelten die im folgenden Abschnitt „Aufnahmemodalitäten“ genannten Voraussetzungen.

Nachrangklientel

Nur in besonderen Ausnahmenfällen betreut die Fachambulanz auch weitere Probanden. Etwa solche Personen,

  • die in einem Strafverfahren eine Bewährungsstrafe unter der Auflage forensischer Nachsorge erhielten,
  • deren vorläufige Unterbringung bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt ist oder
  • die als sogenannte Tatbereite durch Ambulanzbetreuung an der Begehung einer Straftat gehindert werden sollen.

Auch diese Probanden können erst nach Abschluss des im Folgeabschnitt „Aufnahmemodalitäten“ genannten Prozesses aufgenommen und betreut werden.

Aufnahmemodalitäten

Alle potenziellen externen Probanden (Probanden aus dem oder vor/statt Strafvollzug, forensische psychiatrische high-risk-Probanden, alle außerhessischen Probanden und Menschen, die sich selbst gefährdet sehen, Sexual- oder Gewaltstraftaten zu begehen), für die eine Betreuung durch die Vitos forensisch-psychiatrischen Ambulanz Hessen Sinn machen könnte, können einen Vorstellungstermin im Team und in den Räumen der regional zuständigen FPA-Niederlassung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor

  • alle verfügbaren und relevanten Probandenunterlagen (aktuell geführte Akten, Vorbefunde, Gutachten usw.) zur kurzfristigen Einsichtnahme überlassen werden,
  • eine Schweigepflichtentbindung des potenziellen Probanden gegenüber dem Auftraggeber vorliegt und
  • die Finanzierung des Aufnahmeprozederes sichergestellt ist.

Die Kosten für die Erstexploration und Kurzbegutachtung betragen in der Regel für Aktenstudium, Exploration, Risikoeinschätzung und Berichterstellung 400 bis 600 Euro, die vorab zu begleichen sind.

Eine Betreuung durch die Vitos forensisch-psychiatrische Ambulanz Hessen setzt das Einverständnis des Probanden mit den vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen voraus, gegebenenfalls zuzüglich der Übernahme einer Kontrollfunktion und Berichterstattung an den Auftraggeber/das Gericht.

Die alleinige Übernahme einer intensiven psychosozialen Kontrollfunktion ist regelmäßig keine Indikation zur Aufnahme und Betreuung.

Sollte im Einzelfall die Indikation für eine Betreuung gestellt werden, kann sie erst nach Sicherstellung der weiteren Finanzierung und Kostenzusage Dritter einsetzen. Der Finanzierungssatz richtet sich nach der Art der indizierten Angebote. Eine umfassende Regelbetreuung durch die Vitos forensisch-psychiatrische Ambulanz Hessen (Therapiemaßnahmen plus Kontrolle) erfordert eine individuelle Kostenzusage, die sich – abhängig von der notwendigen Betreuungsintensität – bei 35,45 Euro pro betreutem Kalendertag oder einem mehrfachen davon bewegt. Etwa dann, wenn die FPA-Betreuung besonders dicht und personalintensiv erfolgen muss (Stand der Kosten: 2019).

Eine Zwangsläufigkeit der Betreuung durch die Vitos forensisch-psychiatrische Ambulanz Hessen gibt es nicht. Auch der Beschluss eines Gerichtes (sich in der Ambulanz vorzustellen oder sich durch die FPA behandeln oder betreuen zu lassen oder eine Aufnahme in das Sicherheitsmanagement der Bewährungshilfe) begründet ohne unsere explizite Aufnahmezusage keine Maßnahmen der Vitos forensisch-psychiatrischen Ambulanz Hessen.

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