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Behandlungsmethoden (§ 63 StGB)

Ein multiprofessionelles Team gewährleistet eine qualifizierte Behandlung, die auf den Patienten individuell angepasst ist.

Neben der medikamentösen Behandlung sind psychotherapeutische Verfahren im Einzel- und Gruppensetting Teil des kriminaltherapeutischen Konzepts. Die Patienten sollen ein Krankheitsverständnis entwickeln und die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit erlangen. Trainingsprogramme sollen ihre sozialen Fertigkeiten und Problemlösungsfähigkeit verbessern. Sie sollen nicht-kriminelles Verhalten erlernen.

Auf den Stationen üben sie mit Unterstützung der Pflegemitarbeiter das soziale Miteinander, Aktivitäten des täglichen Lebens und sinnvolle Freizeitgestaltung. Zur Behandlung gehören außerdem Ergotherapie, das heißt Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Belastungserprobung und berufliche Rehabilitation sowie Sport- und Bewegungstherapie. Die Patienten können sich weiterbilden und Schulabschlüsse nachholen. Für Berufe wie Schreiner, Gärtner, Maler und Lackierer oder Mediengestalter können sie Ausbildungsmodule absolvieren oder einen Abschluss erwerben.

Weitere Informationen zu einigen Behandlungsmethoden, die bei der Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern eine Rolle spielen, finden Sie hier:

Psychotherapie

Ähnliche Begriffe: Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, psychodynamische Psychotherapie, Psychoanalyse,

Sport- und Bewegungstherapie

Ähnliche Begriffe: Ausdauersport, Koordinationstraining, Entspannungsübungen, Sportspiele, Rückenfitness, Gymnastik

Ergotherapie

Ähnliche Begriffe: Fähigkeiten wiederherstellen, verbessern, erhalten, ausgleichen, Arbeitstherapie, Rehabilitation

Psychoedukation

Ähnliche Begriffe: Aufklärung und Wissen über psychische Erkrankungen, Informationsvermittlung

Psychopharmaka

Ähnliche Begriffe: Medikamente, Tabletten, Spritze, Depotspritze

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