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Psychisch kranke Rechtsbrecher

Psychisch kranke Rechtsbrecher sind Menschen, die straffällig geworden sind, aber aufgrund ihrer psychischen Störung zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig waren. Sie werden gemäß § 63 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Die freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung für straffällig gewordene, psychisch kranke Menschen übernehmen in Hessen die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie Haina, Gießen, Eltville und Riedstadt.

Krankheitsbilder § 63

Die Patienten, die in den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie behandelt werden, leiden an unterschiedlichen psychischen Störungen. Diese psychischen Störungen stehen in einem Zusammenhang zu den verurteilten Taten.

Diagnostik § 63

In den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie, in die Patienten nach § 63 StGB eingewiesen werden, steht am Anfang der Behandlung die Diagnostik.

Aufnahme

Wann nehmen die Vitos Kliniken für forenische Psychiatrie einen psychisch kranken Rechtsbrecher auf? Und was passiert auf der Aufnahmestation? - Das erklären wir Ihnen unter nachfolgendem Link.

Behandlungsmethoden § 63

In den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie gewährleistet ein multiprofessionelles Team eine qualifizierte Behandlung. Sie ist auf den Patienten individuell angepasst. Neben der medikamentösen Behandlung sind psychotherapeutische Verfahren im Einzel- und Gruppensetting Teil des kriminaltherapeutischen Konzepts. Zur Behandlung gehören außerdem Ergotherapie, das heißt Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Belastungserprobung und berufliche Rehabilitation sowie Sport- und Bewegungstherapie.

Therapie

Die Therapie in den vitos Kliniken für forensische Psychiatrie soll die Patienten dazu befähigen, nach der Entlassung ein straffreies Leben in der Mitte der Gesellschaft zu führen.

Entlassungsvorbereitung

Lockerungen sind ein wichtiges Element zur Vorbereitung auf die Entlassung von Patienten. Warum es Vollzugslockerungen gibt und wie sie gewährt werden, erfahren Sie unter nachfolgendem Link. 

Nachsorge

Die Entlassung psychisch kranker Rechtsbrecher aus dem Maßregelvollzug kann für die Patienten mit der Auflage verbunden sein, für die Nachsorge eine ambulante Behandlung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden die Patienten von einer forensisch-psychiatrischen Ambulanz weiter betreut.

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