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Suchtkranke Rechtsbrecher

Suchtkranke Rechtsbrecher sind Menschen, die wegen einer Suchtkrankheit straffällig geworden sind oder während der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Sie werden gemäß § 64 Strafgesetzbuch untergebracht.

Die freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung für straffällig gewordene, suchtkranke Menschen übernehmen in Hessen die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie Bad Emstal und Hadamar.

Krankheitsbilder § 64

Patienten, die auf Grundlage von § 64 StGB in einer Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie untergebracht sind, leiden grundsätzlich an einer Suchterkrankung. Ein Teil der Patienten leidet zusätzlich unter einer weiteren Erkrankung (Komorbidität). 

Diagnostik § 64

In den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie, in die Patienten nach § 64 StGB eingewiesen werden, steht am Anfang der Behandlung die Diagnostik.

Aufnahme

Die Aufnahme in die Entziehungsanstalt kann nur nach richterlicher Anordnung erfolgen.

Therapiephase

Die Therapie soll die Patienten dazu befähigen, nach der Entlassung ein straf- und suchtmittelfreies Leben in der Mitte der Gesellschaft zu führen.

Behandlungsmethoden § 64

Ein multiprofessionelles Team gewährt den Patienten eine individuell angepasste und qualifizierte Behandlung. Das Team behandelt nicht nur die Abhängigkeitserkrankung und eventuell weitere vorliegende Krankheiten, sondern widmet sich auch den Faktoren, die das kriminelle Verhalten des Patienten auslösen oder fördern.

Psychotherapeutische Verfahren im Einzel- und Gruppensetting sind Teil des kriminaltherapeutischen Konzepts.

Lockerung

Lockerungen sind ein wichtiges Element zur Vorbereitung auf die Entlassung. Die Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lockerungen. Unter nachfolgendem Link erfahren Sie, warum es Vollzugslockerungen gibt und wie sie gewährt werden.

Entlassung

Wenn die Maßregel bei einem Patienten beendet werden soll, verlegt die Klinik den Patienten in der Regel von der Therapiestation auf die Rückverlegerstation. Je nach Entscheidung des Gerichts folgt im Anschluss eine Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt, einer Entlassung in die Freiheit oder ein erneuter Therapieansatz.

Nachsorge

Die Mitarbeiter der forensisch-psychiatrischen Ambulanz begleiten die Patienten auf dem Weg zurück in ein straf- und suchtmittelfreies Leben.

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