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Entlassung

Die Behandlung suchtkranker Rechtsbrecher in den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie soll nicht länger als zwei Jahre dauern. Eine längere Unterbringung ist aber unter bestimmten Umständen möglich.

Besteht für die Behandlung keine Aussicht auf Erfolg, kann die Maßregel auf Antrag der Klinik oder des Patienten beendet werden. Der Patient wird dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) zurückverlegt.

Wenn die Maßregel bei einem Patienten beendet werden soll, verlegt die Klinik den Patienten in der Regel von der Therapiestation auf die Rückverlegerstation. Je nach Entscheidung des Gerichts folgt im Anschluss eine Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt, einer Entlassung in die Freiheit oder ein erneuter Therapieansatz.

Die bedingte Entlassung gemäß § 64d Abs. 2 Strafgesetzbuch ist eine Entlassung auf Bewährung. Das Gericht kann sie jederzeit wieder aufheben, sollte der Patient gegen Auflagen verstoßen oder erneut straffällig werden.

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