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Nachsorge

Bei der bedingten Entlassung werden die Patienten in der Regel mit Weisungen durch die Strafvollstreckungskammer in die ambulante forensische Nachsorgebehandlung entlassen. Die Mitarbeiter der forensisch-psychiatrischen Ambulanz begleiten die Patienten auf dem Weg zurück in ein straf- und suchtmittelfreies Leben.

Die forensisch-psychiatrischen Fachambulanzen arbeiten dabei schwerpunktmäßig aufsuchend. Die Mitarbeiter überprüfen die Suchtmittelabstinenz der Patienten. Die Nachsorge dient auch dem geordneten Übergang in das reguläre Versorgungssystem. Die Mitarbeiter beraten die nachsorgenden Einrichtungen und Behandler und informieren sie über die Besonderheiten der forensischen Patienten.

Verläuft die Nachsorge ohne Zwischenfälle, werden die Patienten nach einer festgelegten Zeit weniger häufig aufgesucht. Meist ist das nach 18 bis 24 Monaten der Fall. Treten während der Behandlung Krisen auf, die befürchten lassen, dass der Patient erneut rückfällig wird, kann er erneut in die Klinik gemäß § 67 h StGB aufgenommen werden. Unter bestimmten Umständen ist auch ein Bewährungswiderruf mit Wiederaufnahme im Maßregelvollzug möglich.

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