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Begleiteter Umgang

Kinder und Jugendliche, ihre Eltern sowie Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684 und 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts in Form des Begleiteten Umgangs (§ 18 Abs. 3 SGB VIII i. V. mit § 1684, Abs. IV, Sätze 3 und 4 BGB).

Zur Zielgruppe dieses Angebots gehören Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien/Erziehungsstellen oder stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche deren Eltern in Trennung/Scheidung leben oder deren Umgangsberechtigte unter psychischen und/oder Suchterkrankungen leiden, aber eine positive Beziehung zu den jungen Menschen haben. Dabei gibt es drei Formen des Begleiteten Umgangs mit geringer, mittlerer oder hoher Intensität der Maßnahme je nach individuellem Hilfebedarf. Die Förderung des Kindeswohls steht dabei immer im Mittelpunkt. Weitere Ziele sind, dass der Umgang des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen (Eltern, Großeltern, Geschwister) sichergestellt ist und dass die Beteiligten (insbesondere Eltern beziehungsweise Umgangsberechtigte) befähigt sind, den Umgang eigenständig und verantwortungsvoll zum Wohle des Kindes ohne Begleitung durchzuführen und damit zu "normalisieren".

Bereichsleiter Vitos Jugendhilfe

Heinz Hahn (Tagesgruppen, ambulante Angebote)

Telefon:
0 61 26 ‐ 2 34 15
E-Mail:
heinz.hahn(at)vitos-teilhabe.de

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