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Clearing

Das Clearing (§ 27 SGB VIII) stellt ein Angebot zur diagnostischen Abklärung der Situation in Familien mit Hilfebedarf dar. Als Einzel- oder zusätzliches Angebot zur Sozialpädagogischen Familienhilfe liegt das Ziel darin, beobacht- und beschreibbare Verhaltensveränderungen der Familienmitglieder zu analysieren und zu bewerten, um so die richtigen Hilfemaßnahmen für die Familie zu ermitteln.

Eingesetzt wird ein Clearing, wenn das Jugendamt Zugang zu einer Familie sucht, Fragen nach dem Hilfebedarf einer Familie zu beantworten sind oder überprüft werden soll, ob eine Familie noch ihre Grundfunktion erfüllt und die Kinder und Jugendlichen dort verbleiben können.

Der Ausgangspunkt für Veränderungen in der Familie ist die Beschreibung ihres Ist-Zustands. Dabei bedient sich das Clearing eines breit gefächerten diagnostischen Instrumentariums und setzt dieses weitestgehend losgelöst von Veränderungsbestrebungen ein. Das Clearing hat einen ergebnisoffenen Verlauf. Ziel des Clearings ist es, Informationen über die Familie zu gewinnen. Am Ende einer Clearing-Maßnahme steht eine gemeinsame Empfehlung der Familie mit dem Familienberater an das Jugendamt zur weiteren Betreuung der Familie. Alle Daten, die gebraucht werden, um eine effiziente Hilfe für die Familie zu installieren, werden in dieser Methodik gemeinsam mit den Familien für diese durchschaubar und nachvollziehbar gewonnen. Alle sind an der Entwicklung und Durchführung des Klärungsprozesses beteiligt. 

Bereichsleiter Vitos Jugendhilfe

Heinz Hahn (Tagesgruppen, ambulante Angebote)

Telefon:
0 61 26 ‐ 2 34 15
E-Mail:
heinz.hahn(at)vitos-teilhabe.de

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