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Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII) haben zum Ziel, Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes zu helfen. Erziehungsbeistände bewegen sich im familiären Kontext. In erster Linie arbeiten sie mit dem jeweiligen Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Sie beziehen aber das familiäre System in ihre Betrachtungsweise mit ein.

Voraussetzung für ein Gelingen dieser ambulanten Maßnahme ist eine gewährleistete Sicherstellung des Kindeswohls in seinem sozialen und familiären Umfeld. Ein Hilfeanspruch kann durch eine Beziehungsstörung zwischen Eltern und Kindern, Problemen mit Schule oder Ausbildung oder anderen sozialen Problemen entstehen.

Ziele dieser Maßnahme sind im familiären Kontext die Anregung und Gestaltung eines altersgerechten Lebensraumes, die Erkennung von Pflichten als notwendiger Bestandteil zu Besserung des Zusammenlebens im Familienverband und die Entwicklung und Förderung von Interessen und Hobbys. Auch die Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven, Hilfe bei der Bewältigung schulischer Anforderungen und die Vorbereitung von Stellensuche, Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen sind Ziele dieser Maßnahme. Die Verselbständigung und Klärung von Elternbeziehungen sind das letzte Ziel dieser Maßnahme. Hierbei werden Hilfen zur Identitätsfindung und Abgrenzung zu den Eltern sowie bei der Ablösung von der Familie gegeben.

Bereichsleiter Vitos Jugendhilfe

Heinz Hahn (Tagesgruppen, ambulante Angebote)

Telefon:
0 61 26 ‐ 2 34 15
E-Mail:
heinz.hahn(at)vitos-teilhabe.de

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