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Informationen für Angehörige

Wenn Sie glauben, dass wir Sie und Ihre Familie oder Ihr Kind mit unserem Angebot unterstützen können, sollten Sie mit dem Jugendamt in Ihrer Gemeinde Kontakt aufnehmen.

Alle unsere Leistungen erbringen wir im Auftrag der zuständigen Jugendämter, mit denen wir unsere Angebote ständig abstimmen.

Wenn Sie Fragen über unsere Einrichtung haben, informieren wir Sie gern.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in der Jugendhilfe.

Die 10 am häufigsten gestellten Fragen

Können wir als Eltern eine Einrichtung aussuchen oder einen Platz auswählen?

Nein, alle Hilfen zur Erziehung werden über das Jugendamt genehmigt und gesteuert. Sie als Eltern haben jedoch in Form des „Wunsch-und Wahlrechtes“ die Möglichkeit und das Recht, die Auswahl der geeigneten Einrichtung für Ihr Kind mit zu gestalten.

Hat mein Kind eine geistige oder andere Behinderung?

Diese besondere Lebenssituation stellt Eltern und Angehörige immer wieder vor neue Herausforderungen und Probleme. Es tauchen Fragen zu den Entwicklungs- und Förderungsmöglichkeiten Ihres Kindes auf, Schule und beruflichen Möglichkeiten. Vitos Jugendhilfe berät Sie gerne bei pädagogischen  Fragen, die mit der geistigen Behinderung Ihres Kindes entstehen können. Bitte nehmen Sie mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin.

Können wir unser Kind besuchen, anrufen und grundsätzlich Kontakt halten?

Der Erhalt des Kontaktes zum Elternhaus stellt für uns eine wichtige Ressource dar, die durch regelmäßige Kontakte in der Einrichtung aber auch Beurlaubungen der Kinder nach Hause gewährleistet werden muss. Absprachen dazu werden in der Regel im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung getroffen.

Welche Mitarbeiter betreuen mein Kind?

Die Vitos Jugendhilfe beschäftigt ausschließlich pädagogische Fachkräfte. Dies sind Erzieher, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, im Bereich der Kinder mit geistiger Behinderung auch Heilerziehungspfleger. Unserer Mitarbeiter verfügen über eine Vielzahl von Zusatzqualifikationen in den unterschiedlichsten pädagogischen Fachrichtungen.

Werden wir als Eltern und Familie in die Arbeit einbezogen?

Eltern und Sorgeberechtigte sind Garant für eine erfolgreiche Erziehungsarbeit. Regelmäßiger Kontakt, gemeinsame Erarbeitung und Verfolgung von Entwicklungszielen und dazugehörigen Maßnahmen gehören selbstverständlich zu unserem Regelangebot. Gemeinsames Erleben in Gruppenfesten und Aktionen lassen Sie teilhaben am Alltag Ihrer Kinder in unseren Gruppenangeboten.

Wie sind die Ferien geregelt?

Ferienzeiten sind Erholungszeiten. Unser Angebot in dieser Zeit beinhaltet eine gemeinsame Ferienfreizeit (in der Regel eine Woche in den Sommerferien), strukturierte Freizeitangebote in der Gruppe sowie Beurlaubungen nach Hause.

Was ist, wenn mein Kind krank wird?

In den stationären Angeboten findet die medizinische Grundversorgung in Absprache mit Ihnen bei uns und mit Begleitung durch unsere Mitarbeiter statt. Die Kinder werden vor Ort durch uns bekannte Haus- und Zahnärzte angebunden und versorgt. Darüber hinausgehende medizinische Versorgungen werden mit Ihnen gemeinsam besprochen und koordiniert.

In den teilstationären Angeboten (Tagesgruppen) bleibt die medizinische Versorgung Ihres Kindes in Ihrer  Verantwortung und wird von uns im Bedarfsfall begleitet.

Kann unser Kind persönliche Gegenstände mitbringen?

Persönliche Dinge wie Elektrogeräte, Handys, Kleinmöbel, Kuscheltiere oder Spiele können selbstverständlich mitgebracht werden. Dies hilft Ihren Kindern, sich heimisch zu fühlen und erleichtert die Eingewöhnungszeit.

Was ist mit der schulischen Versorgung unseres Kindes?

Die schulische Versorgung richtet sich nach den Erfordernissen Ihres Kindes, wir können aufgrund der Angebotsvielfalt der Schulen im Idsteiner Raum alle notwendigen Formen des schulischen Bedarfs abdecken (alle Regelschulformen sowie Förderschulformen für soziale und emotionale Entwicklung, Lernhilfe und geistige Entwicklung).

Die schulische Begleitung erfolgt durch die Mitarbeiter unserer Wohngruppen.

Wer kommt für die Kosten der Maßnahme auf?

Das Jugendamt entscheidet nach Ihrer Antragstellung über die Form der erforderlichen Erziehungshilfe (Maßnahme) und kommt für die entstehenden Kosten auf. Sie werden als Eltern gegebenenfalls anteilig zu den Kosten herangezogen, nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Jugendamt.

In den stationären Angeboten sind alle Kosten des Lebensunterhaltes und individuellen Bedarfes Ihres Kindes (Taschengeld, Kleidergeld, Hygiene, Schulmaterial, etc.)  im Kostenbeitrag des Jugendamtes enthalten. Ihnen entstehen darüber hinaus keine weiteren Unkosten.

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