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Wie der Maßregelvollzug wirklich ist

Datum:
Fachbereich:
Forensische Psychiatrie
Gesellschaft:
Vitos Haina gGmbH

Mehr als 160 Besucher/-innen besichtigen Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen

© Vitos Haina
Zum „Tag der (nicht ganz so) offenen Tür“ hatte die Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen eingeladen. Mitarbeiter/-innen, darunter die stellvertretende Ärztliche Direktorin Ursula Zimmer (Mitte links), informierten mehr als 160 Besucher/-innen über die Behandlung der psychisch kranken Rechtsbrecher in der Maßregelvollzugseinrichtung.

Zum „Tag der (nicht ganz so) offenen Tür“ hatte die Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen eingeladen. Und mehr als 160 Menschen nutzten die Gelegenheit, einen Blick hinter die Klinikmauern zu werfen und einen Eindruck von der Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher zu gewinnen.

Ärztliche Direktorin Dr. Beate Eusterschulte zieht ein durchweg positives Fazit: „Diese Veranstaltung war ein weiterer wichtiger Schritt in unserem Bestreben, Transparenz zu schaffen und zu zeigen, wie das vielfältige Behandlungsspektrum einer modernen forensischen Klinik einerseits Sicherheit für die Gesellschaft herstellt und andererseits Zukunftschancen für unsere Patientinnen und Patienten schafft.“

Das Interesse an der Veranstaltung war groß. Für die Führungen am Vormittag hatten sich überwiegend fachkundige Besucher/-innen angemeldet: darunter Mitarbeiter/-innen von Justizvollzugsanstalten, Rechtsreferendar/-innen, Vertreter/-innen von Behörden wie der Stadt und dem Kreis Gießen, aber auch Politiker/-innen sowie eine Vertreterin der Angehörigengruppe von im Maßregelvollzug untergebrachten Patient-/innen. Ab Mittag besichtigten Klassen von mittelhessischen Krankenpflegeschulen die forensische Psychiatrie.

Bereits 1977 auf dem Gelände in der Licher Straße eröffnet, ist die Gießener Klinik seit diesem Jahr eigenständig. Zuvor wurde die Einrichtung als Standort der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina betrieben. Die Gießener Klinik ist eine von insgesamt sieben Maßregelvollzugseinrichtungen in Hessen. 

„Wir sind sehr froh, dass unser Konzept der so ungewöhnlichen Veranstaltung voll aufgegangen ist“, betont die Ärztliche Direktorin und verweist auf die Herausforderungen, Besucher/-innen bei „laufendem Betrieb“ Einblicke in eine Maßregelvollzugseinrichtung zu ermöglichen – ohne dabei den Behandlungs- und Sicherungsauftrag zu gefährden.

Mitarbeiter/-innen der forensischen Klinik, darunter die stellvertretende Ärztliche Direktorin Ursula Zimmer, führten Kleingruppen über den weitläufigen Campus in Gießen. An fünf Stationen – vor und in den Klinikgebäuden – richteten sie den Fokus auf verschiedene Facetten des Maßregelvollzugs: von den Behandlungskonzepten über die therapeutischen Angebote bis zur Entlassung. Denn das Ziel der Behandlung in einer Klinik forensischen Psychiatrie ist es stets, Patient/-innen zu befähigen, ein straffreies Leben zu führen.

Über die forensische Psychiatrie aus Sicht der Mitarbeitenden und die Arbeit im Pflegedienst berichtete Pflegedirektorin Annegret Peter-Nickel. „Das Curriculum der generalisierten dreijährigen Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau nimmt für die forensisch-psychiatrische Pflege als Spezialgebiet der psychiatrischen Pflege nur einen geringen Umfang ein. Das Interesse der Schüler/-innen ist jedoch groß, wie die rege Diskussion zeigte.“ Die Pflegedirektorin stellte Tätigkeitsinhalte, Arbeitsschwerpunkte und die Abläufe im Stationsalltag einer Klinik für forensische Psychiatrie vor.

Alle Führungen endeten in der Sporthalle der Klinik, wo Zeit und Raum für den weiteren Austausch war. Im Anschluss bestand die Möglichkeit, die Gedenkausstellung „Vom Wert des Menschen“ auf dem Vitos Gelände in Gießen zu besichtigen.  

Hintergrund: Maßregelvollzug und § 63 Strafgesetzbuch

In Hessen sind die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie mit dem Maßregelvollzug beauftragt. Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer Persönlichkeitsstörung eine Straftat begangen haben, werden von einem Gutachter dahingehend untersucht, ob sie zum Tatzeitpunkt nicht oder nur vermindert schuldfähig waren. Wenn das der Fall ist, und wenn aufgrund der Erkrankung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, weist sie das Gericht in eine Klinik für forensische Psychiatrie ein (§ 63 Strafgesetzbuch). Hier wird ihre Erkrankung ärztlich behandelt und eine sichere Unterbringung gewährleistet.

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