Aufnahmeverfahren
Aufnahme
Am Anfang einer Begleitung steht die Hilfeplanung. Sie beginnt mit der Erstellung eines Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplans (IBRP) bzw. einer Integrierten Teilhabeplanung (ITP) durch eine koordinierende Bezugsperson. Das sind in der Regel Mitarbeitende einer gemeindepsychiatrischen Einrichtung, eines Krankenhauses oder des Gesundheitsamts. Der Hilfeplan wird beim Kostenträger eingereicht, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen). Die ITP wird mittelfristig den IBRP ersetzen.
In der sich anschließenden Hilfeplankonferenz besprechen Vertretungen des LWV Hessen, der örtlichen Leistungsanbieter und des Gesundheitsamts mit den Betroffenen und ihren koordinierenden Bezugspersonen die individuelle Situation und legen eine Zielplanung fest, in der Regel für den Zeitraum eines Jahres. Dafür ist es wichtig, die zukünftigen Klient/-innen mit ihren Fähigkeiten und Einschränkungen kennenzulernen und ihre jeweilige Situation zu verstehen. Erst dann können die Angebote auf die Persönlichkeit und individuelle Lebenssituation zugeschnitten werden.
Die Hilfeplanung ist ein flexibles Instrument. Das heißt, die festgelegten Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und auf neue Situationen angepasst.
Danach werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel durch Aufnahme in einen unserer Wohnverbünde und in eine Tagesförderstätte. Der Hilfeplan legt auch die weiteren therapeutischen und begleitenden Maßnahmen fest.