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Besuchsverbot am Vitos Klinikum Herborn

Datum:
Fachbereich:
Fachbereichsübergreifend
Gesellschaft:
Vitos Herborn gGmbH

Entwicklung der Pandemie macht verstärkte Schutzmaßnahmen nötig

Herborn, 30. November 2021 / An den Vitos Kliniken in Herborn gilt ab sofort ein Besuchsverbot. „Die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie zwingt uns zu diesem Schritt“, betont Geschäftsführer Martin Engelhardt. Dr. med. Christoph Andreis, Ärztlicher Direktor des Klinikums erläutert: „Diese Maßnahme dient dem Schutz aller und ich bitte um Verständnis dafür.“

In besonderen Ausnahmefällen ist nach ärztlicher Entscheidung eine Besuchserlaubnis möglich. Dies gilt beispielsweise in Notfall- oder Palliativsituationen. Für diese Besuche gilt die 2G+-Regel (geimpft oder genesen plus aktueller Negativnachweis, der mitgebracht werden muss).

Nicht als Besuchende gelten Berufsgruppen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Einrichtungen betreten. Dazu gehören etwa Rettungsdienste, Betreuungsrichter/-innen, Seelsorger/-innen bei Sterbeprozessen oder Amtsrichter/-innen. Dieser Personenkreis darf die Kliniken betreten.

In der Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Herborn / Hanau gelten gesonderte Regeln. Hier werden individuelle Vereinbarungen mit den Angehörigen getroffen.

Hintergrund

Vitos Herborn ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Sie bietet Menschen mit Erkrankungen aus dem gesamten psychiatrischen Spektrum ein umfassendes vollstationäres, teilstationär-tagesklinisches und ambulantes Behandlungsangebot. Darüber hinaus finden chronisch psychisch kranke Menschen Unterstützung und Förderung in allen Lebensbereichen. Vitos Herborn gehört zum Vitos Konzern und zählt mit rund 1000 Mitarbeiter zu den größten Arbeitgebern in Herborn und Umgebung.

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