Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bad Homburg
Herzlich willkommen!
Im Februar 2021 hat die neue Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie auf dem Gesundheitscampus in Bad Homburg eröffnet. Auf insgesamt drei Stationen, in einer integrierten Tagesklinik und zwei Ambulanzen finden erwachsene Menschen mit akuten oder chronischen psychiatrischen Erkrankungen Hilfe.
Besucher- und Betretungsregeln
Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der stark steigenden Anzahl der Corona-Infektionen musste das Klinikum Vitos Hochtaunus seine Besuchsregelung am dem 25.11.2021 erneut anpassen. Besuche für Patientinnen und Patienten sind aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklung derzeit leider nicht mehr möglich und es gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot. Das Besuchsverbot gilt auf allen Stationen und auch auf dem Gelände.
Wer die Klinik betritt, muss den vom Krankenhaus angeordneten Hygieneregeln nachkommen. Bitte beachten Sie, dass allePersonen, die sich innerhalb des Gebäudes in öffentlichen Bereichen aufhalten, verpflichtet sind, durchgehend eine korrekt und dicht sitzende FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Zudem sind wir verpflichtet den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer des Besuchers sowie die Besuchszeit zu erfassen (ausschließlich für Zwecke der Rückverfolgung).
Wir unternehmen große Anstrengungen, um das Risiko für unsere Patienten und Mitarbeiter, an Covid-19 zu erkranken, zu reduzieren. Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen durch das Einhalten unserer Regeln. Vielen Dank!
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen und Ausnahmeregelungen:
Wer gilt nicht als Besucher im Sinne der Regelung?
öffnen/schliessenBerufsgruppen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Einrichtungen betreten, z.B. Rettungsdienste, Betreuungsrichter*innen, Seelsorger*innen bei Sterbeprozessen, Amtsrichter*innen. Dieser Personenkreis ist von der Nachweispflicht 2G+ befreit.
Besuche durch Seelsorger ohne Eilbedürftigkeit sind allerdings nur unter Einhaltung der 2G+ Regelung zulässig.
Wir unternehmen große Anstrengungen, um das Risiko für unsere Patienten und Mitarbeiter, an Covid-19 zu erkranken, zu reduzieren. Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen durch das Einhalten unserer Regeln. Vielen Dank!
Ausnahmefälle
öffnen/schliessenNur in besonderen Ausnahmefällen kann nach Genehmigung des leitenden Arztes der betreffenden Station ein Besuch erfolgen. In diesen Fällen gilt:
- Besucherinnen und Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen und in jedem Fall symptomfrei sein (Kontrolle erfolgt beim Einlass).
Zusätzlich müssen sie einen aktuellen Testnachweis mitbringen (siehe Abschnitt "Zulässige Dokumentations- und Testarten")
Regelungen für ambulante Patienten
öffnen/schliessenAlle ambulanten Patienten und Patientinnen der Vitos Hochtaunus müssen in allen öffentlichen Bereichen eine FFP-2-Maske tragen. Wir bitten unsere Patienten und Patientinnen zudem, einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind (3G-Regel). Die Impf- bzw. Genesenen-Dokumente oder der negative Testnachweis sind mitzuführen und am Einlass vorzulegen. Falls Ihnen dies nicht möglich sein sollte, so bitten wir Sie, mit Ihrem ambulanten Arzt vor Ihrem Besuch Rücksprache zu halten.
Begleitpersonen
öffnen/schliessenPersonen, die Angehörige begleiten, bringen oder abholen, können unsere Patienten und Patientinnen in unsere Gebäude laut § 28b Abs. 2 IfSG nur dann begleiten, wenn dies unabdingbar ist. Hierzu müssen diese zudem geimpft, genesen oder negativ getestet sein (3G-Regel) und ihre Impf-, Genesenen- oder Test-Dokumente am Eingang vorzeigen. Sollten begleitende Personen in das Untersuchungszimmer mit hinein dürfen, so ist 2G Plus (Schnelltest) obligatorisch. Bitten haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kontaktzeit mit Angehörigen zur Reduktion von Infektionen möglichst kurz halten und Sie wegen des Besuchsverbotes gebeten werden, während der Behandlung außerhalb unseres Gebäudes zu warten.
Koffer, Taschen und Präsente für stationäre Patienten
öffnen/schliessenKoffer, Taschen oder Präsente können von Angehörigen an der Stationstüre dem dortigen Pflegepersonal übergeben werden. Hierfür ist laut § 28b Abs. 2 IfSG ein kurzzeitiger Aufenthalt (maximal 15 min) im Eingangsbereich gestattet. Bitte beachten Sie, dass während des Aufenthalts in unseren Gebäuden FFP-2-Maskenpflicht besteht und ein Einlass nur über unseren Haupteingang möglich ist und auch nur dann erfolgen kann, wenn Sie an unserem Empfang den Nachweis erbringen, dass Sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind (3G-Regel). Ein Einlass auf unsere Stationen kann jedoch wegen des aktuell bestehenden Besuchsverbotes nicht erfolgen.
Zulässige Dokumentations- und Testarten
öffnen/schliessenZulässig sind folgende Testarten: PCR- oder Antigentest. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen, ein Antigenschnelltest höchstens 24 Stunden. Ausschließlich anerkannt sind Tests aus einem Testzentrum, die nun wieder allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen. Schülertesthefte sind keine Testnachweise im Sinne des § 28b Abs. 2 IfSG n.F.
Führen Sie zudem bitte ein gültiges Ausweisdokument mit sich.
Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Test nachweisen, dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache unsere Klinik betreten.
Der Impf- oder Genesenen-Nachweis wird über App, Impf-Ausweis oder Genesen-Ausweis erbracht. Die Impf- bzw. Genesenen-Dokumente oder der negative Testnachweis sind am Einlass vorzulegen.