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Aufnahme und Entlassung

Hier beantworten wir häufige Fragen zur Aufnahme und Entlassung in unserer Klinik.

Was muss ich am Tag der Aufnahme mitbringen?

  • Dokumente: Klinikeinweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung), Personalausweis oder Reisepass, Krankenversicherungskarte,  Medikamentenausweis, Befunde von früheren Krankenhausaufenthalten oder vorhandene Arztbriefe, Laborbefunde, evtl. Röntgenbilder
  • Arzneimittel: Alle Medikamente, die Sie in der letzten Zeit eingenommen haben. Der Arzt im Krankenhaus wird die weitere medikamentöse Therapie darauf abgestimmt und Komplikationen vermieden werden können. (Medikamenteneinnahmeplan).

  • Persönliche Gegenstände: Kulturbeutel, Kleidung, Sportbekleidung; evtl. Sehhilfen, Hörgeräte, Gehhilfen, Zahnersatz etc.
    Bitte bringen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit in die Klinik, da wir im Schadens- oder Verlustfall keine Haftung übernehmen können.

Wer veranlasst eine stationäre Aufnahme?

Hausärzte, Psychiater, Psychotherapeuten, Suchtberatungsstellen, Heime oder Krankenhäuser rufen uns an und fragen, ob wir freie Kapazitäten zur Aufnahme eines Patienten/einer Patientin haben.

Dann wird ein Aufnahmetermin vereinbart, meist vormittags.

Wir bitten die Einweiser darum, vorhandene Befunde früherer Behandlungen (auch in Allgemeinkrankenhäusern oder Reha-Kliniken) und Informationen über die aktuellen Medikamente mitzugeben.

 

Der Weg zu uns - wie findet der Transport statt?

Je nach Erkrankung kann die Fahrt zu unserer Klinik privat oder mit einem Krankenwagen erfolgen.

Die Mitarbeitenden an unserer Pforte wissen, welche Station Sie erwartet.

Was geschieht am Aufnahmetag?

Jeder neue Patient wird auf Station von der verantwortlichen Pflegekraft begrüßt. Diese nimmt auch die Vorbefunde, Medikamente, und den Überweisungsschein entgegen. Danach erfolgen die in Krankenhäusern üblichen Aufnahmeformalitäten.

Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes führen jeden neuen Patienten über die Station, zeigen das Patientenzimmer und weitere Einrichtungen auf Station und informieren über die Abläufe.

Der/die zuständige Arzt/Ärztin führen mit dem Patienten ein umfassendes Aufnahmegespräch. Daran schließt sich eine Aufnahmeuntersuchung an. Anschließend werden die nächsten Schritte und therapeutische Inhalte besprochen.

Entlassung und Nachsorge

Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a S. 9 SGB V beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung  

Seit dem 1.10.2017 sind alle Kliniken gesetzlich dazu verpflichtet, ein qualifiziertes Entlassmanagement vorzuhalten. Vitos Kurhessen stellt für alle Patienten, die dafür ihre Einwilligung geben, einen geordneten, professionellen Entlassungsablauf sicher - selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Planungen des Patienten. Vitos Kurhessen gewährleistet so eine nahtlose optimale Weiterbehandlung, -betreuung und -versorgung nach der Entlassung.  

Der Entlassungsprozess wird gemeinsam mit dem Patienten, den Angehörigen und allen am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen organisiert. Das Krankenhaus stellt dazu fest, ob und welche Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.

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