Aufgrund eines Gesetzes nach dem Kliniken keine Zweigpraxen betreiben dürfen, wurde der Vitos Kurhessen gemeinnützigen GmbH die Genehmigung für die kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanz von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht verlängert. Danach muss eine organisatorische und räumliche Verbindung einer Institutsambulanz zu einem kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhaus gegeben sein. Dies betrifft alle Institutsambulanzen in Hessen, die über keine ortsnahe Anbindung zu einer Klinik oder Tagesklinik verfügen.
„Wir bedauern es sehr, dass wir die Ambulanz in Hofgeismar schließen müssen. Wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten und Wege bereits ausgeschöpft, um eine Schließung zu verhindern. Dies ist jedoch leider nicht geglückt, da ein Gesetz zu verändern ist“, so Irmgard Raschka-Halberstadt, Geschäftsführerin Vitos Kurhessen. „Die betroffenen Kinder und deren Eltern behandeln wir selbstverständlich in Kassel weiter. Wir wissen, dass es für viele ein nicht unerheblicher Aufwand ist nach Kassel zu kommen, aber es gibt leider keine andere Möglichkeit.“
Das wichtigste Merkmal einer Institutsambulanz ist das Zusammenwirken mehrerer Berufsgruppen, also Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Diplom-Psychologen, Bewegungstherapeuten, Diplom-Sozialpädagogen, Pflegekräfte und medizinische Fachangestellte. Dieses gerade in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bedeutsame multiprofessionelle Arbeiten unterscheidet Institutsambulanzen von sogenannten Ermächtigungsambulanzen also niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern.
Die Zweigstelle in Hofgeismar behandelt durchschnittlich 1.000 Kinder und Jugendliche pro Jahr und beschäftigt fünf Mitarbeiter.