Auf Grund der anhaltend hohen Infektionszahlen werden im gesamten Versorgungsgebiet 5, zu dem außer dem Landkreis Limburg-Weilburg auch der Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden gehören, die Krankenhäuser im Landkreis an den bisherigen Zutrittsregelungen einschließlich dem Besuchsverbot festhalten. Wie bisher auch, sind Ausnahmen in besonderen Fällen aus medizinischen oder sozialen Gründen möglich. Die Entscheidung darüber obliegt dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin.
Nicht als Besuchende gelten Berufsgruppen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Einrichtungen betreten. Dazu gehören etwa Rettungsdienste, Betreuungsrichter/-innen, Seelsorger/-innen bei Sterbeprozessen oder Amtsrichter/-innen. Dieser Personenkreis darf die Kliniken betreten.
Das Gesundheitsamt des Landkreises unterstützt diese Entscheidung ausdrücklich, da es zum Schutz von Patienten und Personal unverändert dringend vermieden werden müsse, SARS-CoV-2-Infektionen von außen in die Krankenhäuser einzutragen. Das Risiko steige durch den Wegfall vieler Maßnahmen zusätzlich.