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Besuchsverbot für Vitos Klinikum Weil-Lahn

Datum:
Fachbereich:
Fachbereichsübergreifend
Gesellschaft:
Vitos Weil-Lahn gGmbH

Entwicklung der Pandemie macht verstärkte Schutzmaßnahmen nötig

Hadamar, Weilmünster, 30. November 2021 / An den Vitos Kliniken in Hadamar und Weilmünster gilt ab sofort ein Besuchsverbot. „Die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie zwingt uns zu diesem Schritt“, betont Geschäftsführer Martin Engelhardt. PD Dr. med. Christoph Best, Ärztlicher Direktor des Klinikums erläutert: „Diese Maßnahme dient dem Schutz aller und ich bitte um Verständnis dafür.“

In besonderen Ausnahmefällen ist nach Absprache eine Besuchserlaubnis möglich. Dies gilt beispielsweise in Notfall- oder Palliativsituationen. Für diese Besuche gilt die 2G+-Regel (geimpft oder genesen plus aktueller Negativnachweis, der mitgebracht werden muss).

Nicht als Besuchende gelten Berufsgruppen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Einrichtungen betreten. Dazu gehören etwa Rettungsdienste, Betreuungsrichter/-innen, Seelsorger/-innen bei Sterbeprozessen oder Amtsrichter/-innen. Dieser Personenkreis darf die Kliniken betreten.

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