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Informationen zum Datenschutz für Patienten der Vitos Kliniken für forensischen Psychiatrie

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

im Rahmen Ihrer Unterbringung und Behandlung im Maßregelvollzug ist es erforderlich, personenbezogene Daten, einschließlich personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten und medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl innerhalb unserer Klinik als auch im Zusammenspiel mit weiteren an Ihrer Behandlung und Betreuung beteiligten Personen / Institutionen, Einrichtungen und Aufsichtsbehörden nicht leicht zu überblicken sind, haben wir für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt.

Gemäß den Vorgaben des § 50 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über Ihre diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Rechte.

Die Datenschutzhinweise gelten für alle Vitos Gesellschaften, die eine Vitos Klinik für forensische Psychiatrie (KPF) betreiben. Eine Übersicht finden Sie unter Punkt 12.

1. Identität des Verantwortlichen

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist diejenige Gesellschaft bzw. Klinik, bei welcher Sie als Patient/-in untergebracht sind. Die Kontaktdaten finden Sie in der Übersicht unter Punkt 12.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Bei Fragen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz können Sie sich an unsere Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Gesellschaften der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie wenden.

Die Kontaktdaten finden Sie in der Übersicht unter Punkt 12.  

Übergeordnete Ansprechpartnerin für den Datenschutz im Konzern ist die Konzerndatenschutzbeauftragte, erreichbar unter datenschutz(at)vitos.de.

3. Kategorien und Zwecke der Verarbeitung

Zum Zwecke Ihrer Unterbringung und zur Behandlung und Betreuung im Maßregelvollzug werden Daten über Ihre Person, Ihren sozialen Status, Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, verarbeitet und sofern erforderlich und zulässig an Dritte übermittelt. Die Verarbeitung von Patientendaten in Einrichtungen des Maßregelvollzugs ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt oder Sie als Patient hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Die jeweilige Einrichtung führt für den Zeitraum der Unterbringung eine sog. Personalakte von Ihnen. Davon getrennt ist die medizinische Akten zu führen.

Bei Aufnahme sowie während der Unterbringung werden personenbezogene Daten von Ihnen und von Dritten zu Zwecken der Behandlung und Betreuung erhoben. Hierzu zählen auch Angaben über gegenwärtige oder frühere Krankheiten, Körperschäden und Verhaltensauffälligkeiten. Insbesondere werden uns von den jeweiligen öffentlichen Stellen die Art der Unterbringung, die Dauer, Ihre Vorgeschichte, Anamnese, Straftaten und Verurteilungen übermittelt. Um Sie bestmöglich behandeln und betreuen zu können, erfolgt ein Austausch in interdisziplinären, Vitos übergreifenden Fallkonferenzen zur Analyse und Erörterung von Diagnostik und Therapie, zur Mit- und Weiterversorgung bzgl. Therapien und Befunden. Daneben werden Informationen, Befundergebnisse, Verlaufsdokumentation, Medikation, Behandlungsmaßnahmen und Dokumente (auch Fotos bei Verletzungen / Dekubitus / Hautveränderungen u.a.) in unserem Krankenhausinformationssystem elektronisch gespeichert.

Daneben sind wir gesetzlich verpflichtet, unserer Aufsichtsbehörde regelmäßig Auswertungen, Statistiken und Berichte zu übermitteln. Auch sind wir befugt, in besonderen Notlagen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die Aufsichtsbehörde zu Zwecken der Rechts- und Fachaufsicht zu informieren. Diese Datenverarbeitungen ergeben sich in der Regel aus Gesetzen und entsprechenden Erlassen. Ihre Behandelnden und sonstige behandelnde oder betreuende Personen sowie Gerichte und Behörden sind, wenn Daten bei ihnen erhoben werden, befugt, den zuständigen Stellen die erhobenen Angaben zu übermitteln, soweit diese zur Durchführung des Maßregelvollzugs benötigt werden und Rechtsvorschriften außerhalb der allgemeinen Regelungen über die Berufs- und Amtsverschwiegenheit die Übermittlung nicht untersagen.

Weiterhin erfolgen die Verarbeitungen von Daten aus Qualitätssicherungsgründen, zum Erkennen und Bekämpfen von Krankenhausinfektionen, sowie zur seelsorgerischen, sozialen Betreuung (im Bereich der Berentung) und auch aus zivilrechtlichen Beratungsgründen heraus (im Bereich Geschäftsfähigkeit oder Betreuungsrecht). Neben diesen patientenbezogenen Verarbeitungen bedarf es auch einer verwaltungsmäßigen Abwicklung Ihrer Unterbringung und Behandlung. Dies bedingt im Wesentlichen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Abrechnung Ihrer Behandlung, aus Gründen des Controllings / der Rechnungsprüfung, sowie zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung verschiedener Rechtsansprüche.

Ferner erfolgen Datenverarbeitungen zu Zwecken der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens, zur Forschung oder aufgrund gesetzlich vorgesehener Meldepflichten (z.B. an die Polizei aufgrund des Melderechts, an staatliche Gesundheitsämter aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, an Krebsregister) sowie nicht zuletzt aus Gründen der Betreuung und Wartung von IT-Systemen und Anwendungen usw.

4. Grundsatz zum Datenschutz

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur erhoben und verarbeitet, wenn dies erforderlich ist. Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Anonymisierung personenbezogener Daten nach „Extern“, werden, so weit möglich, in unserer Klinik genutzt.

Das Ziel ist die Gewährleistung, dass personenbezogene Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.

5. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

Die Grundlage dafür, dass die Einrichtung des Maßregelvollzugs Ihre Daten datenschutz-rechtlich verarbeiten darf, ergibt sich hauptsächlich daraus, dass wir für die Unterbringung und Behandlung von Patienten zuständig sind. Auf dieser Grundlage gibt es unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die einer Einrichtung des Maßregelvollzugs eine Verarbeitung der Daten erlauben. Insbesondere gilt der § 36 Hessisches Maßregelvollzugsgesetz. Es gelten die §§ 40 ff. des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes sowie Regelungen des Hessischen Maßregelvollzugsgesetzes und des Hessischen Strafvollzugsgesetzes. Daneben finden sich Grundlagen im deutschen Recht, etwa in dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), die eine Verarbeitung Ihrer Daten voraussetzen.

6. Wahrnehmung berechtigter Interessen der Einrichtung des Maßregelvollzugs

Sofern die Einrichtung des Maßregelvollzugs zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Sie selbst, etwa bei der Bearbeitung von Strafanzeigen oder Beschwerden durch Sie, oder etwa gegen das Land Hessen gezwungen ist, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss die Einrichtung des Maßregelvollzugs (zu Zwecken der Rechteverfolgung) die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung offenbaren.

7. Quelle der personenbezogenen Daten

Die entsprechenden Daten, auch Kriterien wie Eingangsmerkmale und Exkulpationsgründe zu Ihrer Person werden uns seitens der zuständigen / einweisenden Behörde übermittelt. Teilweise kann es jedoch auch vorkommen, dass wir von anderen Krankenhäusern / Einrichtungen, die etwa Ihre Erst- / Vor-Behandlung durchgeführt haben, Sie betreffende personenbezogene Daten erhalten. Diese werden in unserer Einrichtung des Maßregelvollzugs im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammengeführt.

An Ihrer Behandlung beteiligte Personen haben Zugriff auf Ihre Daten, wozu etwa auch Ärzte anderer Abteilungen und Stationen zählen, die an einer fachübergreifenden Behandlung teilnehmen oder die Verwaltung, die die Abrechnung Ihrer Behandlung vornimmt. Diese Personen dürfen auf Ihre Daten nur insoweit zugreifen, als dies zur rechtmäßigen Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Ihre Daten werden von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet.

Alle Vitos – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verpflichtet. Berufsgeheimnisträger unterliegen daneben der Schweigepflicht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen mit Ihren Daten sorgfältig und vertraulich um. Es lässt sich jedoch im Klinikalltag nicht gänzlich vermeiden, dass Sie Daten Ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten wahrnehmen. Bitte behalten Sie diese Informationen im Interesse der Betroffenen für sich. Danke!

8. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten

Ihre Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. etwaiger vorliegender Einwilligungserklärungen erhoben und ggf. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht

  • Staatsanwaltschaften als zuständiges Rechtsorgan
  • Strafvollstreckungskammern und andere Gerichte
  • Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration als Fachaufsichtsbehörde
  • Das Hessische Ministerium der Justiz
  • gesetzliche Krankenkassen, sofern Sie gesetzlich versichert sind
  • private Krankenversicherungen, sofern Sie privat versichert
  • Die zuständige Ausländerbehörde und das Regierungspräsidium bei ausländerrechtlichen Belangen
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) nachweisen können
  • Die Gerichtskassen
  • weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte / Kliniken / Einrichtungen
  • Laborarbeiten
  • Angelegenheiten Sozialdienst
  • Forensisch-psychiatrische Ambulanzen
  • Bewährungshilfe
  • Führungsaufsichtsstelle
  • Sicherheitsmanagement II beim Gericht
  • Externe Supervisor/-innen
  • Jugendämter
  • Jugendgerichtshilfe

Sofern Daten übermittelt werden, hängt es im Einzelfall vom jeweiligen Empfänger ab, welche Daten dies sind. Es gilt der Grundsatz der Datenminimierung, d.h. es werden nur diejenigen Daten übermittelt, die zur Erreichung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich sind. Sofern Daten der Schweigepflicht unterliegen, wird dies berücksichtigt.

9. Dauer der Speicherung

Einrichtungen des Maßregelvollzugs sind gem. § 36 Abs. 2 des Hessischen Maßregelvollzugsgesetzes dazu verpflichtet, eine Dokumentation über die Behandlungen zu führen. Diese Verpflichtung kann die Einrichtung des Maßregelvollzugs in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Personal- und Krankenakte nachkommen. Diese Patientendokumentation wird auch nach Abschluss Ihrer Behandlung zunächst durch die Einrichtung des Maßregelvollzugs verwahrt. Hierzu ist sie gesetzlich verpflichtet.

Einrichtungen des Maßregelvollzugs haben Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung längstens bis zu 30 Jahre lang aufzubewahren. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche, gemäß § 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch spätestens in 30 Jahren verjähren. Gem. § 36 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Maßregelvollzugsgesetzes darf eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren nicht überschritten werden.

10. Übermittlung in ein Drittland

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Stellen in Drittstaaten oder an internationale Organisationen übermittelt.

11. Ihre Rechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung nach §§ 52, 53 HDSIG sowie ein Recht auf Akteneinsicht gem. § 36 Abs. 5 HMVollzG zu. Diese Rechte können Sie gegenüber dem Träger der Einrichtung des Maßregelvollzugs bzw. gegenüber der Maßregelvollzugseinrichtung geltend machen.

Jede betroffene Person kann sich mit einer Beschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn sie der Auffassung ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen zu den in § 40 HDSIG genannten Zwecken  (Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung, Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, Vollstreckung und Vollzug von Strafen und Maßnahmen nach  § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB, von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des JGG einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit) in ihren Rechten verletzt worden zu sein.

Widerruf erteilter Einwilligung

Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie gegenüber der Einrichtung des Maßregelvollzugs erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können Sie schriftlich an die Leitung der Einrichtung des Maßregelvollzugs richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

12. Übersicht der Verantwortlichen Stellen und Ansprechpartner zum Datenschutz

Je nachdem in welcher Einrichtung Sie untergebracht sind, ist der Verantwortliche die Gesellschaft, zu der die Einrichtung zugeordnet ist. Die Gesellschaften als Verantwortliche Stelle und den/die zuständigen Datenschutzbeauftragte/n können Sie wie folgt erreichen:

Verantwortliche Stelle:

Vitos Gießen-Marburg gGmbH
Licher Straße 106, 35394 Gießen

Vitos jugendforensische Klinik Marburg
Cappeler Straße 98, 35039 Marburg

Die Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Andrea Hofmann
c/o Vitos Gießen-Marburg gGmbH
Licher Straße 106, 35394 Gießen
datenschutz(at)vitos-giessen-marburg.de

Verantwortliche Stelle

Vitos Haina gGmbH
Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina
Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen
Licher Straße 132, 35394 Gießen

Die Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Sabrina Meißner
c/o Vitos Haina gGmbH
Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina
datenschutz(at)vitos-haina.de

Verantwortliche Stelle:

Vitos Kurhessen gGmbH
Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Bad Emstal
Klosterweg 6, 34308 Bad Emstal

Die Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Johanna Mienert
c/o Vitos Kurhessen gGmbH
Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal
datenschutz(at)vitos-kurhessen.de

Verantwortliche Stelle:

Vitos Rheingau gGmbH 
Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Eltville
Kloster-Eberbach-Straße 465346 Eltville

Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Ingo Walther
c/o Vitos Rheingau gGmbH 
Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville
datenschutz(at)vitos-rheingau.de

Verantwortliche Stelle:

Vitos Südhessen gGmbH
Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Riedstadt
Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt

Die Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Sandra Kraft
c/o Vitos Südhessen gGmbH
Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt
datenschutz(at)vitos-suedhessen.de

Verantwortliche Stelle:

Vitos Weil-Lahn gGmbH
Mönchberg 8, 65589 Hadamar

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar
Mönchberg 8, 65589 Hadamar

Die Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Katharina Wischner
c/o Vitos Weil-Lahn gGmbH
Weilstraße 10, 35789 Weilmünster
datenschutz(at)vitos-weil-lahn.de

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