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Entweichungsstatistik Maßregelvollzug 2014

Datum:
Fachbereich:
Forensische Psychiatrie
Gesellschaft:
Vitos gGmbH

Die Entweichungen aus Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie blieben auch 2014 auf niedrigem Niveau. Von den durchschnittlich 710 in Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie untergebrachten Patienten sind neun Patienten entwichen. Sechs Patienten entwichen aus der Dauerbelastungserprobung zur Vorbereitung auf die Entlassung aus dem Maßregelvollzug, drei während unbegleiteter Ausgänge im Rahmen von Vollzugslockerungen. Kein Patient ist ausgebrochen. 2013 waren es acht Entweichungen und ein Ausbruch.

Foto aus dem Maßregelvollzug

Die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie betreiben in Hessen insgesamt 768 Behandlungsplätze, die 2014 zu rund 92 Prozent ausgelastet waren.

„Wir erfüllen den gesetzlichen Auftrag der Sicherung und Therapie. Dafür arbeiten wir Ärzte mit Pflegekräften und Therapeuten täglich in einem Spannungsfeld. Die hessischen Kliniken für forensische Psychiatrie sollen die Patienten möglichst auf ein Leben in unserer Gesellschaft vorbereiten“, sagt Roland Freese, Ärztlicher Direktor der Vitos forensisch-psychiatrischen Ambulanz Hessen. „Alle an der Behandlung Beteiligten sind sich ihrer hohen Verantwortung und der Tatsache bewusst, dass man menschliches Verhalten nur bis zu einem gewissen Grad prognostizieren kann“.

Drei Entweichungen aus Vollzugslockerungen
Ein Patient der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Bad Emstal war erst nach 38 Tagen und ein Patient der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina nach 40 Tagen von unbegleiteten Ausgängen in die Klinik zurückgekehrt.

Ein Patient der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar ist von einem unbegleiteten Ausgang nicht zurückgekehrt.

Bei keinem der drei Patienten gibt es Hinweise auf Delikte während der Entweichungen.

Sechs Entweichungen aus dem Entlassungsurlaub
Zwei Patienten der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Bad Emstal waren aus der Dauerbeurlaubung heraus sechs bzw. 20 Tage entwichen.

Ein Patient der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar und eine Patientin der Vitos jugendforensischen Klinik Marburg konnten während einer Dauerbeurlaubung nicht vereinbarungsgemäß erreicht werden, sodass nach einer Toleranzzeit die Fahndung eingeleitet wurde. Zu beiden konnte noch im Laufe eines Tages wieder Kontakt aufgenommen und die Fahndungen zurückgenommen werden.

Ein anderer Patient des Hadamarer Maßregelvollzugs war einen Tag aus der Dauerbeurlaubung entwichen. Ein Patient der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina kehrte nach achttägiger Abwesenheit aus der Dauerbeurlaubung freiwillig in die Klinik zurück.

Bei keinem Patienten gibt es Hinweise auf Delikte während der Entweichungen.

Keine Entweichungen
Bei den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie Eltville und Riedstadt gab es 2014 keine Entweichungen.

Statistik: Entweichungsrate
Von den 2014 neun aus Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie entwichenen Patienten fließt keine Entweichung in den statistischen Vergleich. Die Entweichungsrate pro 100 Belegungsfälle (Entweichungen geteilt durch die Durchschnittsbelegung mal 100) liegt für die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie 2014 somit bei 0,00 Prozent Patienten.

Die bundesdurchschnittliche Entweichungsrate lag bei der letzten Datenerhebung 2012 bei 0,83 Patienten. Hessen liegt damit im Vergleich zu den 14 teilnehmenden Bundesländern deutlich unter dem Durchschnitt.

Die zuständigen Ministerien und Senate der Bundesländer hatten sich 2006 darauf verständigt, eine konzentrierte Zusammenstellung der Strukturen und Kosten des Maßregelvollzuges zu erstellen. Dieser Kerndatensatz für den Maßregelvollzug enthält Qualitätskennzahlen in Form einer Entweichungsrate.

Entlassungen „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“
2014 mussten die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie zwölf Patienten „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ entlassen. Für sie konnten stabilisierende Umfeldbedingungen organisiert werden. Sie stehen in der Regel weiterhin unter Führungsaufsicht. Hinweise auf Delikte seit den Entlassungen gibt es nicht.

Die Rechtsprechungspraxis hat sich in den letzten Jahren zugunsten des Rechtsgutes der individuellen Freiheit verändert. Die zuständigen Gerichte entscheiden häufiger, dass langjährig untergebrachte Patienten entlassen werden müssen, bei denen die Dauer ihrer Unterbringung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der verübten Straftat steht. Bei Entlassungen aus Verhältnismäßigkeit bedarf es ausdrücklich keiner vorherigen günstigen prognostischen gutachterlichen Äußerung. Diese Entscheidungen können von den Gerichten aus verfassungsrechtlichen Erwägungen auch entgegen der Empfehlung der forensischen Kliniken getroffen werden.

Für die überwiegende Mehrheit der Untergebrachten bleibt es jedoch Voraussetzung für eine Entlassung, dass sie erfolgreich an der Behandlung mitgewirkt, Vollzugslockerungen unbeanstandet durchlaufen haben und jeweils ein auf die spezifischen Risiken abgestimmtes, unterstützendes und überwachendes Entlassungsumfeld organisiert werden konnte. Nur dann kann ein Gutachter eine günstige Prognose stellen.

Hintergrundinformationen

Statistik: Entweichungen und Ausbrüche
Seit 2011 werden für die Vergleichszahlen nur noch solche Ereignistypen als Entweichung gezählt, die wenig Interpretationsspielraum zulassen. Das sind Ausbrüche (Überwindung von baulichen, technischen oder personellen Hindernissen) und Entweichungen bei begleiteten Ausgängen.

Beim Missbrauch von Vollzugslockerungen handelt es sich meistens um verspätete Rückkehrer aus unbegleiteten Ausgängen. Deren Zählweise ist aber je nach Bundesland bzw. Klink unterschiedlich. Manche zählen ab der ersten Verspätungsminute, andere räumen eine gewisse Kulanz ein. Somit sind diese Daten nicht valide und werden nicht mehr berücksichtigt. Auch Entweichungen aus der Dauerbeurlaubung werden im Kerndatensatz nicht mehr erfasst.

Maßregelvollzug
Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer Persönlichkeitsstörung eine Straftat begangen haben, werden von einem Gutachter dahin gehend untersucht, ob sie zum Tatzeitpunkt nicht oder nur vermindert schuldfähig waren. Wenn das der Fall ist, und wenn aufgrund der Erkrankung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, weist sie das Gericht in eine Klinik für forensische Psychiatrie ein. Hier werden ihre Erkrankung ärztlich behandelt und eine sichere Unterbringung gewährleistet. Suchtkranke Menschen, die straffällig geworden sind und bei denen wegen ihrer Suchterkrankung erheblich Wiederholungstaten zu erwarten sind, werden in forensische Kliniken für Suchtkranke eingewiesen. Voraussetzung ist die nötige Erfolgsaussicht der Suchttherapie. In Hessen sind die Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie mit dem Maßregelvollzug beauftragt.

Entlassungsurlaub
Der Entlassungsurlaub ist eine Belastungserprobung zur Vorbereitung auf die Entlassung. Sie findet in der Regel in eine Nachsorgeeinrichtung am Ort des zukünftigen Wohnortes statt. Eine Entweichung ist ein Verstoß gegen diese Lockerung, sodass der Patient nach seiner Rückkehr für gewöhnlich zurück in die Klinik muss. Aber auch wenn er gegen andere Auflagen (Alkoholverbot, Melde- und Berichtspflichten) verstößt, kann diese Lockerung zurückgenommen werden.

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