Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) IV Frankfurt informierte sich Ende November im Rahmen eines Kolloquiums zusammen mit einer Gruppe von Vollzugsmitarbeitenden in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Gießen über die Behandlung von psychisch kranken Straftätern. Diese bilden eine zunehmend in der JVA vertretene Personengruppe. Ihr Strafmaß liegt meist zwischen einem Monat und zwei Jahren.
Bei psychisch kranken Straftätern in der JVA besteht im Unterschied zu psychisch kranken Straftätern, die im Maßregelvollzug therapiert werden, kein Zusammenhang zwischen Delikt und Erkrankung. Die vorherrschenden Diagnosen sind Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis.
Die in Vorträgen und im fachlichen Austausch in einer ganztägigen Veranstaltung behandelten Themenbereiche betrafen Beschäftigung, Freizeitgestaltung, Sportangebote; Psychopharmaka und Non-Compliance, Alltag und Sicherheitsvorkehrungen auf den Stationen, neue Herausforderungen mit nicht Deutsch sprechenden Patienten, Abschiebepraxis und Weiterbehandlung in den aufnehmenden Ländern sowie Sozialarbeit in der Forensik. Im Verlauf des Kolloquiums bestätigten sich im Vorfeld getroffene Annahmen: Bei dem Klientel der in der JVA befindlichen psychisch kranken Straftäter handelt es sich um eine im psychiatrischen Diskurs wenig beachtete Gruppe von Strafgefangenen, weswegen Angebote und Strukturen im Strafvollzug verbessert werden müssen, um ihnen auch bei kurzer Haft gerecht zu werden.