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Neuer Forensikbeirat in Hadamar gewählt

Datum:
Fachbereich:
Forensische Psychiatrie
Gesellschaft:
Vitos Weil-Lahn gGmbH

Bei Vitos Weil-Lahn fand die konstituierende Sitzung des Forensikbeirats der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar statt. Er ist für die kommunale Legislaturperiode 2016 bis 2021 berufen worden. Ein Tagesordnungspunkt war die Wahl der Vorsitzenden. Der bisherige Vorsitzende, Hadamars Bürgermeister Michael Ruoff, wurde einstimmig im Amt bestätigt, Bernd Groh wurde (in Abwesenheit) erneut zu seinem Vertreter gewählt.

Prokurist Jörg Bühring dankte dem alten und neuen Vorsitzenden für seine Arbeit, die für die Akzeptanz der Klinik in der Öffentlichkeit von großem Wert sei, und beglückwünschte den Vorsitzenden zur Wahl. Allen Beiratsmitgliedern wünschte er für die neue Amtszeit eine gute Zusammenarbeit. Einige wurden bereits wiederholt in dieses Gremium berufen.
Zum Auftakt der Beiratsarbeit gab Ralf Wolf einen Einblick in die Klinik. Der Ärztliche Direktor stellte die Aufgaben und Behandlungsweisen der Klinik vor und beschrieb das Patientenklientel. Er berichtete über den Umzug in das neue Klinikgebäude vor gut einem halben Jahr. Dadurch ergaben sich viele Verbesserungen für Patienten und Mitarbeiter, die Wolf mit Beispielen aus dem Klinikalltag veranschaulichte. Das neue Wohngruppenkonzept mit Selbstversorgung unterstütze den positiven Therapieverlauf und viele Alltagsabläufe seien allein dadurch einfacher geworden, dass sich die Klinik nun komplett in einem kompakten Bau befinde.

Bindeglied zwischen Klinik und Gesellschaft

An allen hessischen Kliniken für forensische Psychiatrie sind Forensikbeiräte eingerichtet. Sie bilden ein Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden und der Klinik und dienen dem wechselseitigen, kontinuierlichen Austausch. Neben Anwohnern gehören Vertreter der Fraktionen der Parlamente, Kirchen und Polizei dem Forensikbeirat an. Die Städte- und Gemeindeparlamente schlagen die ausschließlich ehrenamtlichen Mitglieder vor. Anschließend werden sie durch die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Vitos Gesellschaft berufen.

Hintergrund

Rechtliche Grundlagen zum Maßregelvollzug
Der Paragraph § 61 des Strafgesetzbuches (StGB) schreibt die Maßregeln der Besserung und Sicherung fest. Eine Maßregel, die die Freiheit einschränkt, ist die Unterbringung in sogenannten Maßregelvollzugseinrichtungen, die heute die Bezeichnung „Klinik für forensische Psychiatrie“ tragen.
Es gibt zwei Arten von Kliniken für forensische Psychiatrie, die verschiedene Personenkreise aufnehmen. Die Kliniken für suchtkranke Rechtsbrecher gemäß § 64 (StGB) befinden sich in Hadamar und Bad Emstal. Die Maßregelvollzugskliniken für psychisch kranke Rechtsbrecher gemäß § 63 Strafgesetzbuch sind an den Vitos Standorten Haina, Gießen, Eltville und Riedstadt ansässig. Minderjährige psychisch kranke und suchtkranke Rechtsbrecher werden in der Vitos jugendforensischen Klinik in Marburg behandelt.
 

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