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Qualitätsberichte der Vitos Gesellschaften

Alle Krankenhäuser müssen regelmäßig einen strukturierten Qualitätsbericht erstellen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 136b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch V). Die Spitzenverbände im Gesundheitswesen haben einen Vertrag geschlossen und darin bundesweit einheitliche Vorgaben zum Inhalt eines Qualitätsberichts geregelt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Inhalte vergleichbar sind. Interessierte Personen können sich an Hand der Berichte einen Überblick über die Qualität der Leistungen in den einzelnen Häusern machen. 

Die Qualitätsberichte unserer Vitos Gesellschaften finden Sie hier:

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