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Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, im stationären Rahmen auf den Konsum nicht verordneter Substanzen zu verzichten. Die Station wird geschlossen geführt, es gelten feste Ausgangs- und Besuchszeiten. Wir behandeln im Rahmen des Pflichtversorgungsauftrages primär Menschen aus dem Kreis Bergstraße und dem Odenwaldkreis.
Die Station 2.4 bietet Ihnen die Möglichkeit einer qualifizierten Entzugsbehandlung von legalen und illegalen Substanzen an, auch unter Zuhilfenahme von Opiatersatzstoffen, sowie die Möglichkeit einer Beigebrauchsentgiftung und Krisenintervention.
Bürger aus angrenzenden Städten und Gemeinden außerhalb des Pflichtversorgungsgebietes können, bei bestehender Aufnahmekapazität auf freiwilliger Rechtsgrundlage ebenfalls bei uns stationär behandelt werden.
Unser Behandlungsrahmen bietet Ihnen die Möglichkeit:
- Abstand von Suchtmitteln zu gewinnen
- Sich körperlich zu erholen
- Informationen der Weiterbehandlungsmöglichkeiten zu erhalten
- Diagnostik und Unterstützung bei psychischen Problemen und persönlichen Krisen
- Unterstützung bei juristischen und behördlichen Angelegenheiten
- Angebote zur Tagesstrukturierung